Kurzdefinition für das “Vergaberecht”
Verfahrensrecht für den Einkauf mit öffentlichen Mitteln
elementare Prinzipien des europäischen und deutschen Vergaberechts
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Vergaberechts
Vergabegrundsätze
Schwellenwerte für Bauleistungen zur europaweiten Ausschreibung
5.548.000 Euro netto
darüber: europaweite Ausschreibung
Rechtsgrundlage zur Vergabe von Bauleistungen durch die öffentliche Hand
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A 2016)
Vergabearten
europaweit (VOB/A-EU)
• Offenes Verfahren
• Nicht offenes Verfahren
• Verhandlungsverfahren (mit/ohne Teilnahmewettbewerb)
national (VOB/A 1. Abschnitt)
• Öffentliche Ausschreibung (Regelverfahren)
• Beschränkte Ausschreibung (mit/ohne Teilnahmewettbewerb)
• Freihändige Vergabe
Ferner (EU-weit, nahezu keine praktische Bedeutung)
• wettbewerblicher Dialog
• Innovationspartnerschaft
Was hat Vorrang bei europaweiter Ausschreibung?
offenes Verfahren und nicht offenes Verfahren sind nach dem Teilnahmewettbewerb gleichranging
Was hat Vorrang bei nationaler Ausschreibung?
öffentliche Ausschreibung als Regelverfahren
strenger als europaweit
Verfahrensarten bei besonderer Dringlichkeit
* Verhandlungsverfahren ohne TW
Voraussetzung für freihändige Vergabe oder Verhandlungsverfahren ohne TW
Phasen im Verhandlungsverfahren (EU)/ nicht offenen Verfahren (EU)
Phasen des offenen Verfahren (EU) / der öffentlichen Ausschreibung (national)
Unternehmereinsatzformen
Vergütungsformen
• Selbstkostenerstattung mit/ohne GMP
Voraussetzungen einer Abnahme
Formen der Abnahme
fiktive Abnahme
* Besteller verweigert Abnahme nicht unter Angabe von min. eines Mangels
Rechtsfolgen der Abnahme
Was ist seit 2018 ein Novum im BGB?
Anordnungsrecht des Bestellers gem. § 650b BGB