- Abfertigung "Alt"
1. Anspruchsvorraussetzungen
* Dauer d. Dienstverhältnisses
* Höhe hängt v. Dauer d. DV ab
* mindestens 3 Jahre ununterbrochene Beschäftigung beim AG
* Unterbrechungen v. einigen wenigen Wochen möglich
* bei AG verschuldeter frühzeitiger Beendigung
* OGH -\> es wird fingiert, dass das AV zum ZP endent, zu dem der AG frühetens auflösen hätte können
* Art der Beendigung
* kein Anspruch bei
* AN - Kündigung
* unbegründeter Austritt
* verschuldete Entlassung
* Selbstkündigung d. AN
* Alterspension
* 65 m ./ 60 w. Jahre
* DV hat mindestens 10 Jahre gedauert
* Pensionsabfertigung
* AN nimmt vorzeitige Alterspension od. Pension weg. geminderter Arbeitsfähigkeit in Anspruch
* Elternabfertigug
* Vater / Mutter tritt während d. Schutzfrist bzw. bei Inansprucnahme v. Karenz spätestens 3 Monate vor dessen Ende aus
* DV hat mindestens 5 Jahre gedauert
* nur in halber Höhe
2. Höhe
* Berrechnungsgrundlage
* Anspruchsituaion bei AV - Ende (letzter Monat)
* alle regelmäßgen Leistungen (Weihnachtszuschuss, Urlaubszuschuss)
* auch Überstunden
* Durchschnitt bei Unregelmäßigkeit
* Endet AV mit Auflösung d. Unternehmens
* entfällt die Verschpflichtung d. Abfertigung ganz od. Teilweise
* (hängt v. wirtschaftlicher AG-Situation ab)
3. Fälligkeit
* bis 3 Monatsentgelte -\> bei Auflösung fällig
* ab dann -\> ab 4. Monat in vorausbezahlten Teilbeiträgen abgestattet
- Abfertigung "Neu"
1. Geltungsbereich
* alle privatrechtlichen AV nach dem 31.12.2002
* auf vor dem 1.1.2003 begonnene, aber unterbrochende AV ist das alte Abfertigungsrecht anzuwenden, wenn:
* Wiedereinstellung vereinbart und Vordienstzeiten angerechnet
* am 1.7.2002 in Kraft stehender KV bei Wiedereinstellung die Anrechnung d Vordienstzeiten anordnert
* der Arbeitgeberwechsel erfolgt innerhalb eines Konzerns od. infolge eines Betriebsübergangs
* für vor 31.12.2002 begonnene AV kann Geltung d. Abfertigung neu schriftlich verinbart werden
2. Beitragsrecht
* AG müssen 1,53% d. sv-pflichtigen Entgelds bezahlen
* während Präsens- & Zivildenst 1,53% d. Kinderbetreuungsgeldes
* während Kinderbetreuugsgeldbezug 1,53% durch Familienlastenausgleichsfonds
* ebenso Bildungs- & Familienhospizkarenz
3. Betriebliche Vorssorgekassen
* Beiträge sind an KVTr zu übermitteln, dieser leitet sie an BV-Kasse weiter
* in Betrieben mit BR erfolgt Auswahl d. BV-Kase durch Abschluss einer BV
* ohne BR hat AG die AN über seine Wahl zu informieren
* stimmen 2/3 binnen 2 Wochen dagegen, muss der AG eine andere Kassa vorschlagen
* auf Verlangen d. AN -\> Fachgewerkschaft heranziehen
* wenn trotzdem keien Einigung -\> Schlichtungstelle
4. Anspruch & Verfügungsmöglichkeiten
* kein Anspruch bei:
* Kündigung d. AN
* verschuldeter Entlassung
* unberechtigten Austritt
* Möglichkeiten d. Auszahlung
* Auszahlung d. gesamten Abfertigung
* Übertragung d. gesamten Abfertigungsbetrages in BV-Kasse d. neues AG
* Überweisung an Versicherung, Bank, Pensionskasse
* Weiterveranlagung in der BV-Kasse des alten AG
5. Übertritt in das System Abfertigung "Neu"
* Geltung der neuen kann schriftlich zw. AN & AG vereinbart werden
* 2 Übertrittsvarianten:
* Abfertigungsanwartschaften werden eingefroren; ab vereinbarten Stichtag werden Beiträge nach neuen Sstem geleistet
* Abfertigungsanwartschaften werden auf BV-kAsse übertragen
* Übertragung nur bis 31.12.2012 ulässig
* Höhe richtet sich nach EV; müssen nicht alle übertragen werden
* Betrag muss innerhalb v. 5 Jahren an BV-Kasse eingezahlt werden