Sachbesitz
die auf eine gewisse Dauer berechnete Innehabung der tatsächlichen Gewalt über die Sache
Besitzesarten
6
abgrenzung
gestufter Besitz
art 920
unmittelbarer / mittelbarer besitz
beide haben die rechtsbehelfe der besitzer zur verfügung
sobald unselbst, unmittelb. besitzer das rechtsverhältnis zum mittelbaren, selbst. besitzer nicht mehr anerkennt, wird er selbständiger besitzer.
vorübergehende Unterbrechung
Untergang des besitzes
originärer erwerb
derivativer erwerb
derivativer erwerb
Besitzübertragungssurrogate
3
Besitzesschutz I
3
Besitzesschutz II
8
*prozessual: bei gemeinschaftlichem besitz besteht “gläubigergemeinschaft bei unteilbarer leistung”, d.h. geltendmachen d. forderung durch einen einzelnen an auf leistung an alle (gesetzliche vollmacht od. allenfalls GoA), auch wenn andere in eingriff eingewilligt haben oder eingriff rechtmässig war geg. einzelnen.
**berücksichtigung d. materiellen rechtslage ist grunds. vom prozess ausgeschlossen, ausg. sofort besseres recht (obligatorisch oder dinglich) bewiesen
*** schadenersatz: nach art. 41 or, nicht nach 938 zgb