Durchsuchung (Defi)
Planmäßige, lückenlose Suche nach Personen, Tieren, Sachen, Daten o. Spuren
Personendurchsuchung (Defi)
Suche nach körperlichen Gegenständen
Sachdurchsuchung (Defi)
Wohnungsdurchsuchung (Defi)
(reicht weiter als der alltägliche Sprachgebrauch)
(deckt sich nicht mit Wohnung i.S. des Strafrechts!)
- Wohnung i.S. des ER ist Ort zur Entfaltung von Privatheit mit Abgrenzung gegenüber Dritten
- vgl 23 I S.2 PolG: zur Wohnung zählen auch:
> Wohn- u. Nebenräume (Keller, Speicher usw.)
> Arbeits-, Betriebs- u. Geschäftsräume
> anderes befriedetes Besitztum wie z.B. Hotelzimmer o. Wohnwagen
Unterschied Durchsuchen u. Betreten
Durchsuchung von Wohnungen:
Betreten von Wohnungen:
- körperl. Eindringen, Verweilrb u. Besichtigen der Wohnung
- Vorstufe zur Durchsuchung
- aber: auch für das Betreten gilt der Vorbehalt des Gesetzes
> 23 PolG (ausdrücklich)
> 102 f. StPO (ungeschrieben)