Offizialprinzip
> wird durch Privatklageverfahren DURCHBROCHEN Paragr. 374 StPO (d.h. Staat hier nicht mehr zur Strafverfolgung zuständig)
Akkusationsprinzip (Anklagegrundsatz)
“Wo kein Kläger, da kein Richter”
Legalitätsprinzip
Nach Paragr. 152 II StPO ist STA verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorhanden sind und gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
> Polizei ist laut Paragr. 163 I S. 1 StPO auch verpflichtet Straftaten zu erforschen (sobald tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen)
Grundsatz des rechtlichen Gehörs ( Art. 103 I GG)
> Dieses Recht = wesentliches Element des Rechtsstaates und muss auch beim OWI-Verfahren und Verwaltungsverfahren beachtet werden
Beweiserhebungsverbote
Ermittlungsgrundsatz
Im Prozessrecht der Grundsatz, dass das Gericht von sich aus alle Fakten ermitteln muss. (z.B mögliche Beweiserhebungsverbote möglich u. trz. von STA an Gericht geschickt)
> gilt im gesamten Strafprozess und bei gesonderten Verfahrensarten im Zivilprozess
(Gegenbegriff= Verhandlungsgrundsatz)