Was ist eine Bruchteilsgemeinschaft?
Wann besteht eine Bruchteilsgemeinschaft betreffend das Eigentum an einer Sache?
Welche Gesellschaftsformen gibt es?
Was ist ein Wesensmerkmal aller Personengesellschaften?
Dass die Gesellschaften typischerweise durch die als Gesellschafter beteiligten Personen geprägt werden, diese also nicht beliebig auswechselbar sind.
Setzt Entstehen einer BGB-Gesellschaft einen Gesellschaftsvertrag voraus?
Und wenn ja - hat er bestimmte Formvorschriften?
Ja, es muss einen Gesellschaftsvertrag geben, dieser muss jedoch grds. nicht in einer bestimmten Form geschlossen werden.
Wozu müssen sich die Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag gegenseitig verpflichten?
Kann der Vertragsschluss konkludent erfolgen?
Die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern.
Ja, die zum Vertragsschluss führenden WE müssen nicht ausdrücklich, sondern können auch konkludent abgegeben werden.
Warum wird ein gemeinsamer Zweck verneint, wenn die Beteiligten nur eine Bruchteilsgemeinschaft bilden?
–> meist erschöpft sich Verhältnis der Parteien regelmäßig in dem Anschaffen, Halten und Verwalten der Sache (ansonsten verfolgen Beteiligte jeweils ihre eigenen Ziele und Zwecke)
Beispiele für eine GbR
2 Ausnahmen bei freier Vereinbarkeit von gemeinsamen Zweck: kein Vorliegen einer GbR bei…
Fahrgemeinschaft, Sozietät von Rechtsanwälten, Bauherrengemeinschaft,…
Ehe = BGB-Gesellschaft?
Gesamthandsvermögen
–> Privatvermögen des einzelnen Gesellschafters ist streng von Gesellschaftsvermögen zu trennen
Was besagt die Lehre vom fehlerhaften Gesellschaftsvertrag?
Warum gibt es sie?
Voraussetzungen für Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft
1) Abschluss eines fehlerhaften Gesellschaftsvertrages
2) Gesellschaftsvertrag muss in Vollzug gesetzt sein
(Beginn der Ausführung des Vertrages ist anzunehmen, wenn Gesellschaft entweder im Rechtsverkehr aufgetreten ist oder im Innenverhältnis ein Gesellschaftsvermögen gebildet wurde)
3) keine überwiegenden Interessen Einzelner oder der Allgemeinheit
a) wenn Gesellschaftszweck selbst mit Gesetz oder guten Sitten unvereinbar ist
b) Minderjährigenschutz (Meinungsstreit)
Meinungsstreit über Anwendung der Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft bei Minderjährigen