Lektion 2 Flashcards

(54 cards)

1
Q

Erläutern Sie die Hierarchie der Rechtsquellen des Unionsrechts.

A

Die Rechtsquellen des Unionsrechts sind hierarchisch aufgebaut. An der Spitze steht das Primärrecht, darunter das Sekundärrecht und anschließend das Tertiärrecht. Untergeordnetes Recht muss immer mit höherrangigem Recht vereinbar sein. Diese Hierarchie ist klausurwichtig, weil sich die Rechtmäßigkeit eines Rechtsakts stets daran misst, ob er mit der übergeordneten Normstufe vereinbar ist.

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2
Q

Stellen Sie die Hierarchie der Rechtsquellen des EU-Rechts dar und erläutern Sie deren praktische Bedeutung.

A

Das Unionsrecht ist normhierarchisch aufgebaut. Oberste Ebene ist das Primärrecht, also die vertragliche Grundlage der Union. Darunter steht das Sekundärrecht, das von den Organen der EU auf Grundlage des Primärrechts erlassen wird. Darunter wiederum steht das Tertiärrecht, das insbesondere der Konkretisierung und Durchführung des Sekundärrechts dient.

Die praktische Bedeutung dieser Hierarchie liegt darin, dass jeder Rechtsakt an höherrangigem Recht gemessen werden muss. Eine Verordnung darf also nicht gegen das Primärrecht verstoßen, und ein Durchführungsrechtsakt muss sowohl mit dem Sekundärrecht als auch mit dem Primärrecht vereinbar sein. Für die Klausur bedeutet das: Bei jedem unionsrechtlichen Problem ist zuerst zu klären, auf welcher Normebene man sich bewegt und welche höherrangigen Vorgaben zu beachten sind.

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3
Q

Erläutern Sie, was zum Primärrecht der EU gehört.

A

Zum Primärrecht gehören vor allem EUV und AEUV sowie deren Protokolle und Anhänge. Hinzu kommt die Grundrechtecharta, die rechtlich denselben Rang wie die Verträge hat. Ergänzt wird das Primärrecht durch allgemeine Rechtsgrundsätze und in begrenztem Umfang durch Gewohnheitsrecht. Das Primärrecht bildet damit die verfassungsähnliche Grundlage der Union.

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4
Q

Stellen Sie das Primärrecht der Europäischen Union dar und arbeiten Sie seine Funktion im Unionsrecht heraus.

A

Das Primärrecht bildet die oberste Stufe des Unionsrechts. Es umfasst insbesondere den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Hinzu kommen die Protokolle und Anhänge zu diesen Verträgen sowie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die denselben Rang wie die Verträge besitzt. Ergänzend spielen allgemeine Rechtsgrundsätze wie Rechtssicherheit, Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit eine wichtige Rolle; auch Gewohnheitsrecht ist in begrenztem Umfang denkbar.

Seine Funktion besteht darin, die Union rechtlich zu konstituieren. Das Primärrecht regelt die Werte, Ziele, Organe, Zuständigkeiten und grundlegenden Handlungsformen der EU. Es ist damit die verfassungsähnliche Grundlage, auf der das gesamte übrige Unionsrecht aufbaut. Sekundär- und Tertiärrecht sind nur rechtmäßig, soweit sie sich innerhalb dieser primärrechtlichen Vorgaben bewegen.

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5
Q

Erläutern Sie den Unterschied zwischen Sekundärrecht und Tertiärrecht.

A

Das Sekundärrecht wird unmittelbar auf Grundlage des Primärrechts von den Organen der EU erlassen. Dazu gehören vor allem die Rechtsakte nach Art. 288 AEUV. Das Tertiärrecht baut auf dem Sekundärrecht auf und dient vor allem dessen weiterer Konkretisierung und Durchführung, etwa durch delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte.

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6
Q

Stellen Sie Sekundärrecht und Tertiärrecht des Unionsrechts dar und erläutern Sie deren Verhältnis zueinander.

A

Das Sekundärrecht ist die Ebene der praktischen unionsrechtlichen Rechtssetzung. Es wird auf Grundlage des Primärrechts von den Organen der Union erlassen und umfasst insbesondere die in Art. 288 AEUV genannten Rechtsakte. Es konkretisiert die im Primärrecht angelegten Kompetenzen und Ziele.

Das Tertiärrecht baut demgegenüber auf dem Sekundärrecht auf. Es umfasst vor allem delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Delegierte Rechtsakte übertragen fallbezogen Rechtssetzungsbefugnisse an die Exekutive; Durchführungsrechtsakte dienen der Sicherung einer einheitlichen Vollziehung des Unionsrechts. Das Verhältnis ist also gestuft: Primärrecht begründet die Befugnisse, Sekundärrecht gestaltet sie konkret aus, und Tertiärrecht sorgt für Präzisierung und Vollzug.

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7
Q

Erläutern Sie die Funktion von EUV und AEUV als Grundlage der EU.

A

EUV und AEUV sind die rechtlich gleichrangige Grundlage der heutigen EU. Der EUV enthält vor allem die grundlegenden Bestimmungen zur Union und Regelungen zur GASP. Der AEUV ergänzt dies durch Detailvorschriften zu Aufgaben, Zuständigkeiten, Politiken und Organen der EU. Zusammen bilden beide Verträge die vertragliche Basis des Unionsrechts.

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8
Q

Stellen Sie Aufbau und Funktion von EUV und AEUV als vertragliche Grundlage der Europäischen Union dar.

A

Seit dem Vertrag von Lissabon bilden EUV und AEUV gemeinsam die rechtlich gleichrangige Grundlage der Europäischen Union. Der EUV enthält vor allem die grundlegenden, konstitutionellen Regelungen: Werte, Ziele, institutionelle Grundsätze, demokratische Prinzipien sowie die GASP. Der AEUV ergänzt den EUV durch detailliertere Regelungen zu Zuständigkeiten, Politiken, Organen und Verfahren.

Ihre Funktion ist doppelt: Einerseits konstituieren sie die Union überhaupt, andererseits ordnen sie ihre konkrete Tätigkeit. Der EUV gibt die grundlegende Richtung und Struktur vor, der AEUV füllt diese mit Detailregelungen aus. Zusammen bilden beide Verträge die maßgebliche primärrechtliche Grundlage, an der sich das gesamte Sekundär- und Tertiärrecht messen lassen muss.

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9
Q

Erläutern Sie die Bedeutung von Titel I des EUV.

A

Titel I des EUV enthält die grundlegenden Werte und Ziele der Union. Dazu zählen insbesondere Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Hinzu kommen Ziele wie Frieden, Wohlergehen, Binnenmarkt und nachhaltige Entwicklung. Titel I gibt damit dem gesamten Handeln der Union seine grundlegende normative Ausrichtung.

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10
Q

Stellen Sie die gemeinsamen Bestimmungen des Titel I EUV dar und erläutern Sie ihre Bedeutung für das Selbstverständnis der Union.

A

Titel I des EUV enthält die gemeinsamen Bestimmungen und damit die verfassungsähnliche Grundausrichtung der Union. Dort werden die zentralen Werte der EU festgelegt: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Außerdem werden die Ziele der Union formuliert, etwa Frieden, Wohlstand, Binnenmarkt, nachhaltige Entwicklung, sozialer Fortschritt und Umweltschutz.

Diese Vorschriften sind für das Selbstverständnis der Union von zentraler Bedeutung. Sie zeigen, dass die EU nicht nur ein Wirtschaftsraum ist, sondern eine rechtlich und politisch wertgebundene Ordnung. In Klausuren sind Titel-I-Regelungen daher oft die erste Einordnungsebene, wenn nach Charakter, Zweck oder Legitimation der Union gefragt wird.

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11
Q

Erläutern Sie die demokratischen Grundsätze der EU nach Titel II EUV.

A

Titel II des EUV behandelt die demokratischen Grundlagen der Union. Dazu gehören insbesondere die repräsentative Demokratie, die Rolle der Bürgerinnen und Bürger, die Unionsbürgerschaft, Bürgernähe und offene Entscheidungsverfahren. Die demokratische Struktur der EU ist damit anders ausgestaltet als in einem Nationalstaat, bleibt aber zentral für ihre Legitimation.

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12
Q

Stellen Sie die demokratischen Grundsätze des Titel II EUV dar und ordnen Sie sie in die besondere Struktur der Europäischen Union ein.

A

Titel II EUV regelt die demokratischen Grundsätze der Union. Hierzu gehören vor allem das Prinzip der repräsentativen Demokratie, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, die Rolle nationaler Parlamente sowie die Unionsbürgerschaft. Entscheidungen sollen möglichst offen und bürgernah getroffen werden.

Diese Grundsätze sind für die Legitimation der Union entscheidend. Allerdings ist die Demokratie in der EU strukturell anders organisiert als in einem Nationalstaat, weil die EU kein Bundesstaat ist, sondern ein eigener Integrationsverbund. Demokratische Legitimation entsteht daher nicht nur über das Europäische Parlament, sondern auch über die Mitgliedstaaten und ihre Regierungen im Rat und Europäischen Rat. Titel II bildet somit das demokratische Bindeglied zwischen Union und Bürgern.

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13
Q

Erläutern Sie die Bedeutung von Titel III des EUV.

A

Titel III des EUV regelt die wichtigsten Organe der EU und ihren gemeinsamen institutionellen Rahmen. Dazu gehören insbesondere Parlament, Europäischer Rat, Rat, Kommission, EuGH, EZB und Rechnungshof. Die Organe arbeiten zusammen, um die Werte und Ziele der Union zu verwirklichen. Eine strikte Gewaltenteilung besteht auf EU-Ebene aber nur eingeschränkt.

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14
Q

Stellen Sie die Organordnung der EU nach Titel III EUV dar und erläutern Sie, warum die Gewaltenteilung auf Unionsebene nur unvollkommen verwirklicht ist.

A

Titel III EUV regelt die Organstruktur der Europäischen Union. Zu den zentralen Organen zählen das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Rechnungshof. Diese Organe bilden gemeinsam den institutionellen Rahmen, in dem die Union ihre Aufgaben wahrnimmt.

Anders als im klassischen nationalstaatlichen Modell ist die Gewaltenteilung auf EU-Ebene jedoch nur eingeschränkt verwirklicht. Gesetzgebung, politische Steuerung und Exekutivfunktionen sind teilweise miteinander verschränkt. So wirken etwa Rat und Parlament gemeinsam an der Gesetzgebung mit, während die Kommission Rechtssetzungs- und Exekutivfunktionen verbindet. Die Organordnung ist daher funktional angelegt und nicht strikt nach dem klassischen Gewaltenteilungsschema getrennt.

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15
Q

Erläutern Sie die Verstärkte Zusammenarbeit nach Titel IV EUV.

A

Die Verstärkte Zusammenarbeit ermöglicht es einzelnen Mitgliedstaaten, in bestimmten Bereichen enger zusammenzuarbeiten, ohne dass alle Mitgliedstaaten mitmachen müssen. Sie soll die Ziele der Union fördern und eine vertiefte Integration für besonders integrationsbereite Staaten ermöglichen. Gleichzeitig bleibt sie offen für einen späteren Beitritt weiterer Mitgliedstaaten.

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16
Q

Stellen Sie die Verstärkte Zusammenarbeit nach Titel IV EUV dar und erläutern Sie ihre integrationspolitische Funktion.

A

Die Verstärkte Zusammenarbeit ist ein Mechanismus, der es einer Gruppe von Mitgliedstaaten erlaubt, in Bereichen enger zusammenzuarbeiten, in denen nicht alle Staaten zur Vertiefung bereit oder in der Lage sind. Sie ist also eine Form differenzierter Integration innerhalb der EU.

Integrationspolitisch ist sie deshalb bedeutsam, weil sie Blockaden vermeiden kann. Statt die gesamte Union durch den kleinsten gemeinsamen Nenner zu bremsen, erlaubt die Verstärkte Zusammenarbeit einen vertieften Zusammenschluss einzelner Staaten. Gleichzeitig bleibt die Einheit der Union gewahrt, weil die Zusammenarbeit innerhalb des unionsrechtlichen Rahmens erfolgt und grundsätzlich für weitere Staaten offensteht. Sie ist daher ein Mittel, Integration flexibel und mehrstufig zu gestalten.

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17
Q

Erläutern Sie die Rechtsakte des Art. 288 AEUV.

A

Art. 288 AEUV nennt die zentralen Formen des Sekundärrechts: Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse sind verbindlich, Empfehlungen und Stellungnahmen dagegen nicht. Die genaue Rechtswirkung hängt von der jeweiligen Handlungsform ab.

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18
Q

Stellen Sie die Rechtsakte des Art. 288 AEUV dar und erläutern Sie ihre Bedeutung für die unionsrechtliche Rechtssetzung.

A

Art. 288 AEUV enthält die wichtigsten Formen des Sekundärrechts. Dazu zählen Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen. Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse sind verbindlich, unterscheiden sich aber in ihrer Wirkungsweise. Empfehlungen und Stellungnahmen sind rechtlich unverbindlich, können aber politische und praktische Bedeutung haben.

Diese Aufzählung ist für die unionsrechtliche Rechtssetzung zentral, weil die EU ihre Politik vor allem über diese Handlungsformen ausgestaltet. Die Wahl des Rechtsakts entscheidet darüber, ob unmittelbare Geltung eintritt, ob nationale Umsetzung nötig ist oder ob ein Akt nur an einzelne Adressaten gerichtet ist. Gerade in Klausuren muss deshalb sauber zwischen den einzelnen Rechtsakten differenziert werden.

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19
Q

Erläutern Sie, warum die Wahl des Rechtsakts im Unionsrecht nicht beliebig ist.

A

Die Organe der EU dürfen den Rechtsakt nicht frei nach Belieben wählen. Maßgeblich sind die Vorgaben der Verträge, der Zweck der Maßnahme und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Außerdem gelten formelle Anforderungen, etwa zum Verfahren, zur Begründung und zur Bekanntgabe. Die Rechtsform ist deshalb funktional und rechtlich gebunden.

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20
Q

Stellen Sie dar, nach welchen Maßstäben die EU-Organe die Form eines Rechtsakts wählen und welche formalen Anforderungen dabei zu beachten sind.

A

Die Wahl des Rechtsakts richtet sich zunächst nach den Vorgaben des Primärrechts. Soweit die Verträge eine bestimmte Rechtsform vorsehen, ist diese verbindlich. Fehlt eine ausdrückliche Vorgabe, muss der Rechtsakt nach Funktion und Zweck der Maßnahme gewählt werden. Dabei spielt insbesondere der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine wichtige Rolle.

Hinzu treten formale Anforderungen. Rechtsakte müssen je nach Verfahren ordnungsgemäß erlassen, ausreichend begründet und ordnungsgemäß bekannt gemacht werden. Diese formellen Anforderungen sind nicht bloß technische Details, sondern Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des jeweiligen Rechtsakts. Gerade in einer Rechtmäßigkeitsprüfung ist deshalb nicht nur der Inhalt, sondern auch das Verfahren und die Form zu beachten.

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21
Q

Erläutern Sie Wesen und Wirkung einer Verordnung.

A

Die Verordnung hat allgemeine Geltung, ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Sie braucht also grundsätzlich keine nationale Umsetzung. Gerade dadurch sorgt sie für eine besonders einheitliche Anwendung des Unionsrechts in der gesamten EU.

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22
Q

Stellen Sie die Verordnung als Rechtsakt des Unionsrechts dar und erläutern Sie ihre praktische Bedeutung.

A

Die Verordnung ist die stärkste und einheitlichste Form des unionsrechtlichen Sekundärrechts. Sie gilt allgemein, ist in allen Teilen verbindlich und entfaltet unmittelbare Wirkung in den Mitgliedstaaten. Anders als eine Richtlinie muss sie nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.

Ihre praktische Bedeutung liegt vor allem in der Rechtsvereinheitlichung. Wo ein unionsweit einheitlicher Rechtszustand gewollt ist, ist die Verordnung das naheliegende Instrument. Sie begrenzt nationale Abweichungen besonders stark und sichert eine gleichmäßige Anwendung des Unionsrechts. In der Klausur ist deshalb regelmäßig hervorzuheben, dass Verordnungen gerade wegen ihrer unmittelbaren Geltung eine besonders intensive Integrationswirkung entfalten.

23
Q

Erläutern Sie Wesen und Wirkung einer Richtlinie.

A

Die Richtlinie ist für die Mitgliedstaaten hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überlässt ihnen aber grundsätzlich Form und Mittel der Umsetzung. Sie ist deshalb das typische Instrument zur Harmonisierung nationaler Rechtsordnungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie bei fehlerhafter Umsetzung ausnahmsweise auch unmittelbare Wirkung entfalten.

24
Q

Stellen Sie die Richtlinie als Rechtsakt des Unionsrechts dar und erläutern Sie ihre Bedeutung für die europäische Harmonisierung.

A

Die Richtlinie ist ein unionsrechtlicher Rechtsakt mit mittelbarer Regelungswirkung. Sie bindet die Mitgliedstaaten hinsichtlich des Ziels, überlässt ihnen aber grundsätzlich die konkrete Ausgestaltung der Umsetzung. Dadurch verbindet sie unionsrechtliche Zielvorgaben mit nationalen Spielräumen.

Gerade deshalb ist sie das typische Instrument der Rechtsangleichung. Anders als die Verordnung beseitigt sie nicht automatisch nationale Rechtsformen, sondern lenkt diese in eine gemeinsame Richtung. Die Mitgliedstaaten müssen ihr nationales Recht richtlinienkonform gestalten und auslegen. Wird eine Richtlinie nicht oder fehlerhaft umgesetzt, kann sich ihre unionsrechtliche Durchschlagskraft unter bestimmten Voraussetzungen noch erhöhen. Die Richtlinie ist damit das klassische Mittel, um Integration mit nationaler Vielfalt zu verbinden.

25
Erläutern Sie den Beschluss als Rechtsakt des Unionsrechts.
Beschlüsse sind in allen Teilen verbindlich. Sie können an bestimmte Adressaten gerichtet sein und dadurch sehr konkret-individuell wirken. Funktional ähneln sie deshalb häufig einem Verwaltungsakt. Auch natürliche und juristische Personen können Adressaten eines Beschlusses sein.
26
Stellen Sie den Beschluss als Rechtsakt des Art. 288 AEUV dar und erläutern Sie seine praktische Funktion.
Der Beschluss ist ein verbindlicher Rechtsakt des Sekundärrechts. Anders als die Verordnung muss er nicht notwendig allgemeine Geltung haben, sondern kann sich an bestimmte Adressaten richten. Gerade dadurch wirkt er oft konkreter und individueller. Seine praktische Funktion liegt in der gezielten Regelung einzelner Fälle oder Adressatenkonstellationen. Der Beschluss eignet sich daher besonders für individuell-konkrete unionsrechtliche Maßnahmen. In der Klausur ist seine Nähe zum Verwaltungsakt hervorzuheben: Er ist verbindlich, konkret und adressatenbezogen und steht damit zwischen allgemeiner Normsetzung und individueller Einzelfallregelung.
27
Erläutern Sie die rechtliche Bedeutung von Empfehlungen und Stellungnahmen.
Empfehlungen und Stellungnahmen sind rechtlich nicht verbindlich. Sie entfalten aber dennoch praktische Wirkung, weil sie Orientierung geben, politische Erwartungen ausdrücken und spätere Entscheidungen vorbereiten können. Rechtlich schwächer bedeutet daher nicht bedeutungslos.
28
Stellen Sie Empfehlungen und Stellungnahmen als Handlungsformen des Unionsrechts dar und ordnen Sie ihre praktische Relevanz ein.
Empfehlungen und Stellungnahmen gehören ebenfalls zu den in Art. 288 AEUV genannten Handlungsformen. Anders als Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse sind sie rechtlich nicht verbindlich. Sie begründen also grundsätzlich keine unmittelbaren Pflichten oder verbindlichen Rechtswirkungen. Ihre praktische Relevanz ist dennoch erheblich. Sie können politische Leitlinien setzen, Erwartungen formulieren und als Orientierung für staatliches oder privates Verhalten dienen. Auch in späteren gerichtlichen oder legislativen Zusammenhängen können sie als Auslegungshilfe oder Vorstufe verbindlicher Regelungen Bedeutung gewinnen. In der Klausur ist daher wichtig: Unverbindlichkeit bedeutet nicht rechtliche Bedeutungslosigkeit.
29
Erläutern Sie den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung.
Die EU darf nur handeln, wenn ihr die Mitgliedstaaten in den Verträgen eine Zuständigkeit ausdrücklich übertragen haben. Alle nicht übertragenen Zuständigkeiten verbleiben bei den Mitgliedstaaten. Die EU besitzt also keine Kompetenz-Kompetenz. Dieser Grundsatz ist das Fundament der unionsrechtlichen Kompetenzordnung.
30
Stellen Sie den Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung dar und erläutern Sie seine Bedeutung für das europäische Mehrebenensystem.
Der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung besagt, dass die Europäische Union nur in den Bereichen tätig werden darf, in denen ihr die Mitgliedstaaten eine Kompetenz übertragen haben. Die Union hat also keine originäre Allzuständigkeit und insbesondere keine Kompetenz-Kompetenz. Für das europäische Mehrebenensystem ist dieser Grundsatz zentral, weil er die Abgrenzung zwischen EU und Mitgliedstaaten steuert. Die Mitgliedstaaten bleiben grundsätzlich Träger der nicht übertragenen Zuständigkeiten. In jeder Klausur zur Zuständigkeit der EU ist deshalb als erster Schritt zu prüfen, ob überhaupt eine unionsrechtliche Kompetenznorm vorhanden ist. Der Grundsatz schützt damit die Mitgliedstaaten und strukturiert zugleich die Handlungsfähigkeit der Union.
31
Erläutern Sie die besondere Stellung von äußerer und innerer Sicherheit in der Kompetenzordnung der EU.
Äußere und innere Sicherheit gehören zu den besonders sensiblen Bereichen staatlicher Eigenständigkeit. Gerade dort zeigt sich, dass die Mitgliedstaaten zentrale Kernbereiche nicht vollständig auf die EU übertragen haben. Deshalb bleibt ihre Eigenständigkeit in Sicherheitsfragen besonders ausgeprägt.
32
Arbeiten Sie heraus, warum äußere und innere Sicherheit in der Kompetenzordnung der EU besonders sensibel sind.
Fragen der äußeren und inneren Sicherheit zählen traditionell zum Kernbestand staatlicher Souveränität. Deshalb haben die Mitgliedstaaten diese Bereiche nur begrenzt europäisiert. Während die EU in vielen Wirtschafts- und Binnenmarktfragen weitreichende Kompetenzen besitzt, bleibt in Sicherheitsfragen die mitgliedstaatliche Eigenständigkeit besonders stark. Das ist verfassungs- und integrationspolitisch bedeutsam. Denn gerade an diesen Feldern zeigt sich, dass die EU kein Bundesstaat ist, sondern ein begrenzt ermächtigter Integrationsverbund. Die Zurückhaltung in Sicherheitsfragen erklärt auch, warum etwa die GASP stark intergouvernemental geprägt bleibt und warum innere Sicherheit unionsrechtlich sensibler geregelt ist als klassische Binnenmarktpolitik.
33
Erläutern Sie, wie die EU ihre Zuständigkeiten erweitern kann.
Neue Zuständigkeiten kann die EU nicht selbst schaffen. Eine Kompetenzerweiterung ist nur durch eine Änderung der Verträge möglich, also letztlich durch die Mitgliedstaaten. Damit bleibt die Entscheidung über die Reichweite der Unionskompetenzen politisch bei den Staaten.
34
Stellen Sie dar, warum die EU ihre Zuständigkeiten nicht autonom erweitern kann und welche Konsequenzen das für die Integrationsentwicklung hat.
Die EU ist kein souveräner Staat mit eigener Kompetenz-Kompetenz. Sie kann deshalb ihre Zuständigkeiten nicht aus eigener Machtvollkommenheit erweitern. Neue Kompetenzen können nur durch eine Änderung der primärrechtlichen Grundlage, also durch Vertragsänderung, geschaffen werden. Diese Entscheidung liegt bei den Mitgliedstaaten als Herren der Verträge. Für die Integrationsentwicklung hat das zwei Folgen. Einerseits schützt es die staatliche Eigenständigkeit und begrenzt die Union. Andererseits macht es jede Vertiefung politisch aufwendig, weil sie von der Zustimmung der Mitgliedstaaten abhängt. Die EU ist damit handlungsfähig, aber nicht selbstermächtigend. Gerade das unterscheidet sie von einem echten Bundesstaat.
35
Erläutern Sie die verschiedenen Arten von Zuständigkeiten im Unionsrecht.
Das Unionsrecht unterscheidet vor allem ausschließliche, geteilte sowie unterstützende, koordinierende oder ergänzende Zuständigkeiten. Diese Einteilung entscheidet darüber, ob nur die EU, die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam oder im Wesentlichen die Mitgliedstaaten handeln dürfen. Sie ist deshalb für jede Zuständigkeitsprüfung zentral.
36
Stellen Sie die verschiedenen Zuständigkeitsarten der EU dar und erläutern Sie, warum diese Einteilung für die Klausur besonders wichtig ist.
Die Kompetenzordnung der EU unterscheidet verschiedene Zuständigkeitsarten. In Bereichen ausschließlicher Zuständigkeit kann grundsätzlich nur die EU verbindlich handeln. In Bereichen geteilter Zuständigkeit dürfen sowohl EU als auch Mitgliedstaaten tätig werden, wobei die Ausübung der Unionszuständigkeit den Spielraum der Mitgliedstaaten einschränkt. Daneben gibt es unterstützende, koordinierende oder ergänzende Zuständigkeiten, bei denen die EU nicht umfassend harmonisiert, sondern nur unterstützend tätig wird. Diese Einteilung ist für die Klausur besonders wichtig, weil sie die erste Weichenstellung jeder unionsrechtlichen Kompetenzprüfung darstellt. Erst wenn klar ist, welcher Zuständigkeitstyp vorliegt, lässt sich beurteilen, ob ein Handeln der EU zulässig ist und wie weit Mitgliedstaaten daneben noch selbst tätig sein dürfen.
37
Erläutern Sie den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit.
Nach dem Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit achten und unterstützen sich EU und Mitgliedstaaten gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Unionstreue ist damit ein zentrales Strukturprinzip des europäischen Mehrebenensystems. Sie verlangt Rücksichtnahme und kooperatives Verhalten auf beiden Seiten.
38
Stellen Sie den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit dar und erläutern Sie seine Bedeutung für das europäische Mehrebenensystem.
Der Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit verpflichtet Union und Mitgliedstaaten zu gegenseitiger Unterstützung und Rücksichtnahme. Er ist Ausdruck dessen, dass die EU kein Nebeneinander völlig getrennter Ebenen ist, sondern ein kooperativ verzahntes Mehrebenensystem. Seine Bedeutung liegt vor allem darin, dass er die praktische Zusammenarbeit absichert. Die Mitgliedstaaten müssen Unionsrecht wirksam umsetzen und dürfen dessen Ziele nicht vereiteln. Umgekehrt muss auch die EU die Zuständigkeiten und Strukturen der Mitgliedstaaten achten. Die Unionstreue wirkt daher als verbindendes Grundprinzip der europäischen Integrationsordnung und wird in vielen Klausurkonstellationen ergänzend zur konkreten Zuständigkeitsnorm relevant.
39
Erläutern Sie die ausschließliche Zuständigkeit der EU.
In Bereichen ausschließlicher Zuständigkeit darf grundsätzlich nur die EU verbindliche Rechtsakte erlassen. Die Mitgliedstaaten dürfen dort nur tätig werden, wenn sie von der EU ermächtigt werden oder wenn sie Unionsrecht durchführen. Ausschließliche Zuständigkeiten betreffen typischerweise besonders integrationsintensive Bereiche.
40
Stellen Sie die ausschließliche Zuständigkeit der EU dar und erläutern Sie ihre integrationspolitische Bedeutung.
Die ausschließliche Zuständigkeit ist die stärkste Form unionsrechtlicher Kompetenz. In diesen Bereichen liegt die verbindliche Regelungsbefugnis grundsätzlich allein bei der Union. Die Mitgliedstaaten können dort nur noch handeln, wenn sie von der EU hierzu ermächtigt werden oder Unionsrecht vollziehen. Integrationspolitisch ist diese Zuständigkeitsform besonders bedeutsam, weil sie den stärksten Grad der Kompetenzverlagerung auf die Union darstellt. Sie sichert unionsweit einheitliches Handeln und begrenzt nationale Eigenregelungen besonders stark. Deshalb ist sie Ausdruck eines hohen Integrationsniveaus und zeigt, in welchen Bereichen die Mitgliedstaaten den größten Teil ihrer Regelungshoheit an die EU abgegeben haben.
41
Erläutern Sie die geteilte Zuständigkeit im Unionsrecht.
Bei geteilten Zuständigkeiten können sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten handeln. Sobald die EU ihre Zuständigkeit ausübt, tritt der Spielraum der Mitgliedstaaten insoweit zurück. Diese Zuständigkeitsform ist besonders klausurrelevant, weil hier häufig Abgrenzungsfragen entstehen.
42
Stellen Sie die geteilte Zuständigkeit dar und erläutern Sie, warum sie im europäischen Mehrebenensystem besonders konfliktträchtig ist.
Die geteilte Zuständigkeit erlaubt grundsätzlich sowohl der EU als auch den Mitgliedstaaten ein Tätigwerden. Allerdings verdrängt die Ausübung der Zuständigkeit durch die Union den Handlungsspielraum der Mitgliedstaaten in dem Umfang, in dem die EU tätig geworden ist. Gerade deshalb ist diese Zuständigkeitsform besonders konfliktträchtig. Sie verlangt immer eine Prüfung, ob und in welchem Umfang die Union ihre Kompetenz bereits ausgeübt hat. Für das europäische Mehrebenensystem ist sie typisch, weil sie weder vollständige Vereinheitlichung noch vollständige nationale Autonomie bedeutet. In Klausuren ist sie deshalb besonders relevant, weil hier häufig die eigentliche Abgrenzung zwischen EU und Mitgliedstaaten entschieden wird.
43
Erläutern Sie die parallele Zuständigkeit der EU.
Bei parallelen Zuständigkeiten kann die EU tätig werden, ohne dass dadurch die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten vollständig verdrängt werden. Das gilt vor allem bei unterstützenden, koordinierenden oder ergänzenden Maßnahmen. Die EU setzt hier Impulse, ohne die nationale Regelungsautonomie umfassend zu ersetzen.
44
Stellen Sie die parallele Zuständigkeit dar und erläutern Sie ihre Funktion im Verhältnis von EU und Mitgliedstaaten.
Die parallele Zuständigkeit beschreibt Bereiche, in denen die EU neben den Mitgliedstaaten tätig werden kann, ohne deren Zuständigkeit vollständig zu verdrängen. Sie kommt vor allem bei unterstützenden, koordinierenden oder ergänzenden Tätigkeiten vor. Ihre Funktion liegt darin, europäische Zielsetzungen zu fördern, ohne eine umfassende Harmonisierung zu erzwingen. Damit verbindet sie nationale Eigenständigkeit mit unionsrechtlicher Koordination. Gerade in politisch sensiblen oder heterogenen Bereichen ist diese Zuständigkeitsform ein Mittel, europäische Zusammenarbeit zu intensivieren, ohne die Mitgliedstaaten vollständig ihrer Zuständigkeit zu entkleiden.
45
Erläutern Sie die Implied-Powers-Lehre.
Die Implied-Powers-Lehre geht davon aus, dass zu ausdrücklich übertragenen Zuständigkeiten auch diejenigen Befugnisse gehören, die zu ihrer sinnvollen und wirksamen Ausübung notwendig sind. Es handelt sich also um eine Kompetenz kraft Sachzusammenhangs. Sie erweitert die Handlungsfähigkeit der EU über den reinen Wortlaut hinaus, ohne eine freie Kompetenzschöpfung zuzulassen.
46
Erläutern Sie effet utile, Implied-Powers-Lehre und Art. 352 AEUV als Mechanismen der Abrundung der unionsrechtlichen Kompetenzordnung.
Trotz des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung kennt das Unionsrecht Mechanismen, die die Kompetenzordnung abrunden. Der effet-utile-Grundsatz verlangt, dass unionsrechtliche Zuständigkeiten so ausgelegt werden, dass sie praktische Wirksamkeit entfalten. Die Vertragsnormen werden also integrationsfreundlich ausgelegt. Darüber hinaus erkennt die Implied-Powers-Lehre an, dass zu ausdrücklich übertragenen Zuständigkeiten auch solche ungeschriebenen Befugnisse gehören können, die für deren sinnvolle Ausübung notwendig sind. Noch einen Schritt weiter geht die Kompetenzergänzungsklausel des Art. 352 AEUV, die unter engen Voraussetzungen ergänzende Maßnahmen erlaubt, wenn eine Kompetenz zur Erreichung eines Unionsziels fehlt. Zusammen zeigen diese Mechanismen, dass die Kompetenzordnung der EU zwar begrenzt ist, aber durch funktionsbezogene Instrumente ergänzt und abgerundet wird.
47
Erläutern Sie die Funktion von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit als Kompetenzausübungsregeln.
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit betreffen nicht die Frage, ob eine Kompetenz besteht, sondern wie sie ausgeübt werden darf. Die Subsidiarität steuert das Tätigwerden in nicht ausschließlichen Bereichen, die Verhältnismäßigkeit begrenzt Intensität und Reichweite der Maßnahme. Beide Grundsätze verhindern übermäßige Eingriffe der EU.
48
Stellen Sie Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit als Kompetenzausübungsregeln dar und erläutern Sie ihr Zusammenspiel.
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sind zentrale Maßstäbe für die Ausübung unionsrechtlicher Zuständigkeiten. Die Subsidiarität gilt in nicht ausschließlichen Zuständigkeitsbereichen und fragt, ob ein Tätigwerden auf Unionsebene überhaupt erforderlich ist. Sie betrifft also das Ob des Handelns. Die Verhältnismäßigkeit betrifft dagegen das Wie. Eine unionsrechtliche Maßnahme muss geeignet und erforderlich sein und darf nicht weiter reichen, als zur Zielerreichung nötig. Beide Grundsätze wirken zusammen: Zuerst ist zu prüfen, ob die EU überhaupt tätig werden sollte, und danach, ob sie dies in einer angemessenen und nicht überzogenen Weise tut. In der Klausur gehören sie deshalb regelmäßig zusammen.
49
Erläutern Sie den Subsidiaritätsgrundsatz.
Der Subsidiaritätsgrundsatz gilt in nicht ausschließlichen Zuständigkeitsbereichen. Danach darf die EU nur tätig werden, wenn die Ziele von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind. Er schützt damit die niedrigere Ebene vor unnötiger Verdrängung durch die Union.
50
Stellen Sie den Subsidiaritätsgrundsatz dar und erläutern Sie seine Bedeutung für die Kompetenzordnung der EU.
Der Subsidiaritätsgrundsatz konkretisiert das Verhältnis von Union und Mitgliedstaaten in nicht ausschließlichen Zuständigkeitsbereichen. Er verlangt, dass die EU nur dann tätig wird, wenn die Ziele von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können und sich auf Unionsebene besser verwirklichen lassen. Seine Bedeutung liegt darin, dass er eine Kompetenzschranke zugunsten der Mitgliedstaaten bildet. Er soll verhindern, dass die EU aus bloßer Zweckmäßigkeit in nationale Regelungsräume eindringt. Gleichzeitig ermöglicht er unionsrechtliches Handeln, wenn grenzüberschreitende Probleme oder Effizienzgründe ein Tätigwerden auf europäischer Ebene rechtfertigen. Der Subsidiaritätsgrundsatz ist damit ein zentrales Ausgleichsinstrument zwischen Integrationsinteresse und staatlicher Eigenständigkeit.
51
Erläutern Sie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Unionsrecht.
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt, dass eine unionsrechtliche Maßnahme geeignet und erforderlich ist und nicht über das zur Zielerreichung Notwendige hinausgeht. Er begrenzt also Intensität und Reichweite des EU-Handelns. Auch bei bestehender Kompetenz darf die Union deshalb nicht überzogen handeln.
52
Stellen Sie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz dar und erläutern Sie seine Funktion als Schranke unionsrechtlicher Machtausübung.
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist ein allgemeiner Rechtsgrundsatz des Unionsrechts und zugleich ein Maßstab für die Ausübung unionsrechtlicher Kompetenzen. Eine Maßnahme muss geeignet sein, das verfolgte Ziel zu erreichen, erforderlich sein und in ihrer Intensität angemessen bleiben. Seine Funktion liegt darin, unionsrechtliche Machtausübung zu begrenzen. Selbst wenn eine Zuständigkeit besteht und ein Tätigwerden subsidiär gerechtfertigt ist, darf die EU keine übermäßigen oder unnötig belastenden Maßnahmen erlassen. In der Klausur ist daher regelmäßig zu prüfen, ob die gewählte Handlungsform und ihr Inhalt noch in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel stehen.
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Erläutern Sie den Vollzug des EU-Rechts im europäischen Mehrebenensystem.
Der Vollzug des EU-Rechts erfolgt häufig nicht durch eigene EU-Behörden, sondern durch die Mitgliedstaaten. Gerade darin zeigt sich das europäische Mehrebenensystem besonders deutlich. Die Union setzt also oft Regeln, während die Mitgliedstaaten sie praktisch umsetzen und anwenden.
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Stellen Sie den Vollzug des EU-Rechts dar und erläutern Sie, warum er ein zentrales Merkmal des europäischen Mehrebenensystems ist.
Der unionsrechtliche Vollzug ist ein prägendes Merkmal des europäischen Mehrebenensystems. Zwar erlässt die EU in vielen Bereichen verbindliche Normen, ihre tatsächliche Durchführung erfolgt aber häufig durch die Verwaltungen und Gerichte der Mitgliedstaaten. Damit ist die Union strukturell auf nationale Vollzugsapparate angewiesen. Gerade dadurch unterscheidet sich die EU von einem zentralisierten Staat. Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung sind auf verschiedene Ebenen verteilt. Die Mitgliedstaaten bleiben damit nicht nur Adressaten, sondern zugleich Träger der praktischen Umsetzung des Unionsrechts. Das macht den Vollzug zu einem Schlüsselbegriff für das Verständnis der EU: Die Union handelt oft normativ supranational, bleibt administrativ aber vielfach auf mitgliedstaatliche Strukturen angewiesen.