MR Klausr Flashcards

(64 cards)

1
Q

Andere Person

A

Jede vom Täter verschiedene natürliche Person

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Körperliche Misshandlung

A

Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit objektiv nicht nur unerheblich beeinträchtigt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Körperliche Wohlbefinden

A

Das Körperempfinden des Opfers, das vor der Einwirkung bestand
Bsp.: Schmerzen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Körperliche Unversehrtheit

A

Der zum Zeitpunkt der Einwirkung bestehende Zustand körperlicher Integrität und somatischer Funktionsfähigkeit des Opfers

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Objektiv nicht nur unerheblich

A

Liegt vor, wenn die Folge aus objektiver Sicht nicht ohne jede Intensität war

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Körperliche Integrität

A

Das Erleiden von Substanzschäden oder -verlusten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Somatische Funktionsfähigkeit

A

Das Auftreten von Funktionsstörungen
Bsp.: Verdauungsprobleme

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Gesundheitsschädigung

A

Jedes Hervorrufen oder Steigern eines - mindestens vorübergehenden - pathologischen, dass heißt vom Normalzustand der körperlichen Funktionen abweichenden, krankhaften Zustands
(Heilungsbedürfniss muss vorliegen)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Kausalität

A

Ein Verhalten ist Kausal für den eingetretenen Erfolg, wenn die fragliche Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der eingetretene Erfolg in seiner konkreten Geatalt entfiele

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

objektive Zurechnung

A

Ein Erfolg ist dem Täter zuzuordnen, wennn er durch sein Handeln ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen hat, in dem sich der eingetretene Erfolg in seiner konkreten Gestalt realisiert hat

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Vorsatz

A

Das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Bedingter Vorsatz
Dolus eventualis

A

Liegt vor, wenn der Täter ernsthaft für möglich hält, dass sein Verhalten zur Tatbestandsverwirklichung führt, und dies billigend in Kauf nimmt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Wissenlichkeit
Dolus directus 2. Grades

A

Liegt vor, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Tatbestandsverwirklichung führt, und ungeachtet dessen handelt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Absicht
Dolus directus 1. Grades

A

Liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder die Merkmale des objektiven Tatbestandes zu verwirklichen, und er dies für möglich hält

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Rechtswidrigkeit

A

Rechtswidrig ist eine Handlung, wenn sie im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Die Tatbestandsverwirklichung indiziert die Rechtswidrigkeit. Rechtfertigungsgründe sind nicht ersichtlich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Schuld

A

Entschuldigungs- oder Schuldausschließungsgründe sind nicht ersichtlich

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
17
Q

Gift

A

Jede organische oder anorganische Substanz, die chemisch oder chemisch-physikalisch wirkt und im konkreten Fall geeignet ist, die Gesundheit in erheblichem Maße zu schädigen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
18
Q

Andere gesundheitsschädliche Stoffe

A

Solche, die mechanisch, thermisch oder biologisch-physiologisch wirken und im konkreten Fall geeignet sind, die Gesundheit in erheblichem Maße zu schädigen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
19
Q

Beibringen

A

Wenn eine Verbindung der Substanz mit dem Körper des Opfers dergestalt hergestellt wird, dass diese dort ihre gesundheitsschädliche Wirkung auslöst

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
20
Q

Gefährliches Werkzeug

A

Jeder Gegenstad, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und Art der Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, durch Einwirkung auf den Körper erhebliche Verletzungen herbeizuführen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
21
Q

Waffe

A

Gegenstand, der nach seiner Bauart bestimmt und geeignet ist, erhebliche Verletzungen beizubringen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
22
Q

Überfall

A

Jeder plötzliche, unerwartete Angriff, auf den sich das Opfer nicht vorbereiten kann

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
23
Q

Hinterlistig

A

Wenn der Täter erkennbar planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht abzielenden Weise vorgeht, um dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
24
Q

Gemeinschaftlich

A

Wenn mindestens zwei am Tatort befindliche Beteiligte einverständlich zusammenwirken und dem Opfer unmittelbar gegenübertreten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
25
Das Leben gefährdende Behandlung
Wenn die Tathandlung abstrakt dazu geeignet ist, das Leben des Opfers nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu gefährden
26
Notwehr
Ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtwidrigen Angriff von sich abzuwenden (steht im Gesetz)
27
Nothilfe
Ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von einem anderen abzuwenden
28
Notwehrlage
gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff gegen ein notwehrfähiges Rechtsgut
29
Angriff
jede durch menschliche Handlung drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen
30
gegenwärtig
ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch andauert
31
rechtswidrig
ein Angriff, der objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht
32
Notwehrhandlung
Die erforderliche und gebotene Verteidigung gegen den Angreifer
33
geeignet
ist die Notwehrhandlung, wenn die Maßnahme grundsätzlich dazu in der Lage ist, den Angriff zu beenden oder ihm ein zumindest Hindernis in den Weg zu legen
34
relativ mildestes Mittel (Erforderlichkeit)
ist das Verteidigungsmittel, das bei gleicher Wirksamkeit den geringsten Schaden anrichtet
35
Absichtsprovokation
Das zielstrebige Herausfordern eines Angriffs, um den Angreifer unter dem Deckmantel einer Notwehrlage verletzen zu können
36
Notwehrprovokation
Das vorwerfbare, nicht aber vorsätzliche Auslösen eines Angriffs
37
Verteidigungswille
Mit Verteidigungswillen handelt, wer in Kenntnis der Notwehrlage mit dem Willen handelt, sich zu verteidigen
38
Sache
jeder körperliche Gegenstand
39
beweglich
jede Sache, die tatsächlich fortgeschafft werden kann, auch wenn sie erst transportabel gemacht werden muss
40
fremd
jede Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht, eigentumsfähig und nicht herrenlos ist
41
Wegnahme
Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewarsahms
42
Gewahrsahm
die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragene (Gehwahrsahmswille) Sachherrschaft eines Menschen über einen Gegenstand unter Berücksichtigung der Anschauungen des täglichen Lebens (tatsächliche Sachherrschaft) 1. unmittelbarer Gewahrsahm: Gewahrsahmsinhaber hat direkten Zugriff auf Sache, soll auch so bleiben 2. gelockerter Gewahrsahm: Gewahrsahmsinhaber räumlich von Sache getrennt, könnte theoretisch jederzeit darauf zugreifen (auch im Uralub) 3. Gewahrsahmssphäre: Tatsächliche Sachherrschaft hat derjenige, dem der Raum sozial zugeschrieben wird (Supermarkt, Marktleiter) 4. Gewahrsahmsenklave: ein engerer Gewahrsahmsbereich einer anderen Person ("Tabubereich") innerhalb einer Gewahrsahmssphäre
43
Bruch des Gewahrsahms
dessen Aufhebung gegen oder ohne den Willen des Gewahrsahmsinhabers d. h. durch Handeln des Täters entfällt eine der Vorraussetzungen des Gewahrsahms 1. keine tatsächliche Sachherrschaft mehr - unmittelbarer Gewahrsahm: aus der Hand gerissen - gelockerter Gewahrsahm: Sache vom Ort entfernt - Gewahrsahmssphäre: aus Sphäre entfernt/ Gewahrsahmsenklave 2. Kein Herrschaftswille mehr - Beseitigung des Herrschaftswillen: z. B. Tötung
44
Begründung neuen Gewahrsahms
wenn der Täter, vom vorherigen Gewahrsahmsinhaber ungehindert, Gewahrsahm ausüben kann -> Gewahrsahm des Täters ist stärker als dem des vorherigen Inhabers
45
Zueignungsabsicht
1. Aneignungsabsicht 2. Enteignungsvorsatz 3. Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung 4. Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung
46
Aneigungsabsicht
wenn es dem Täter darauf ankommt und er für möglich hält, sich eine eigentümerähnliche Herrschaftsmacht über die Sache anzumaßen, indem er darauf abzielt, die Sache oder den Sachwert dem eigenen Vermögen oder dem eines Dritten zumindest vorübergehend einzuverleiben
47
Enteignungsvorsatz
wenn der Täter den dauerhaften Ausschluss des Berechtigten aus seiner Sachherrschaft für möglich hält und in Kauf nimmt
48
Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung
Die erstrebte Zueignung ist dann rechtswidrig, wenn die erstrebte Zueignung objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht
49
Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung
Der Täter müsste den Widerspruch zur Rechtsordnung seines Zieles mindestens für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen haben
50
Umschlossener Raum
jedes Raumgebilde, das zum Betreten von Menschen bestimmt ist und das mit Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen Bsp.: Garten, Fahrgastzelle, Laderaum eines LKW, Bauwagen, Fahrzeuginneres
51
Gebäude
ein durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest (wenn auch allein durch die eigene Schwere) verbundenes Bauwerk, welches das Betreten von Menschen gestattet und Unbefugte abwehren soll Auch: Zelte
52
Dienstraum
Raum, in dem öffentlich-rechtliche Geschäfte erledigt werden, die wenigstens mittelbar im öffentlichen Interesse liegen Bsp: Behördenräume, Schulen, Universitäten, Kirchen
53
Geschäftsräume
jede Räumlichkeit, die dazu bestimmt ist, für eine gewisse Dauer zum Betrieb von Geschäften irgendwelcher, nicht notwendig erwerbswirtschaftlicher Art zu dienen Bsp: Ladenlokal (auch Zelte)
54
Einbrechen
gewaltsames, nicht notwendig substanzverletzendes Öffnen einer den Zutritt verwehrenden Umschließung von außen -> Betreten des Raumes nicht erforderlich
55
Einsteigen
Eindringen des Täters in den Raum auf außergewöhnliche Weise unter der Überwindung von Hindernissen, die den Zugang nicht unerheblich erschweren -> Stützpunkt des Täters muss im Inneren sein
56
Eindringen (mit falschem Schlüssel oder einem anderem Werkzeug)
Hineingelangen unter der Zuhilfenahme eines solchen Gegenstands -> Standpunkt des Täters im Inneren notwendig
57
falscher Schüssel
falsch ist jeder Schüssel, der zur Tatzeit vom Berechtigten nicht, noch nicht oder nicht mehr zum Öffnen des betreffenden Verschlusses bestimmt ist
58
Sichverborgenhalten
jedes Verstecken in dem Raum in einer Weise, die den Täter den Blicken arglos Eintretender entzieht Hineingelangen
59
Behältnis
ein zur Aufnahme von Sachen, nicht aber Menschen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde Bsp: Schrank, Truhe, Koffer, Kofferraum
60
verschlossen
wenn der Inhalt mittels einer technischen Schließeinrichtung oder auf andere Weise gegen den unmittelbaren ordnungswidrigen Zugriff von außen gesichert ist Bsp: Verschnüren
61
andere Schutzvorrichtung
Einrichtungen oder Mittel, die ihrer Art nach geeignet und dazu bestimmt sind, die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren
62
besonders gesichert
wenn der spezifische Schutzzweck der Vorrichtung gegen die Wegnahme gerade der konkreten Sache gerichtet ist Bsp: Fahrradschloss, Wegfahrsperre
63
Gewerbsmäßig
stiehlt, wer den Diebstahl in der Absicht begeht, sich aus seiner wiederholten Begehung eine Einnahmequelle von einer gewissen Dauer und Erheblichkeit zu verschaffen -> subjektives Merkmal
64
Quasi-Vorsatz
Wissen und Wollen bezogen auf Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale