Andere Person
Jede vom Täter verschiedene natürliche Person
Körperliche Misshandlung
Jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit objektiv nicht nur unerheblich beeinträchtigt
Körperliche Wohlbefinden
Das Körperempfinden des Opfers, das vor der Einwirkung bestand
Bsp.: Schmerzen
Körperliche Unversehrtheit
Der zum Zeitpunkt der Einwirkung bestehende Zustand körperlicher Integrität und somatischer Funktionsfähigkeit des Opfers
Objektiv nicht nur unerheblich
Liegt vor, wenn die Folge aus objektiver Sicht nicht ohne jede Intensität war
Körperliche Integrität
Das Erleiden von Substanzschäden oder -verlusten
Somatische Funktionsfähigkeit
Das Auftreten von Funktionsstörungen
Bsp.: Verdauungsprobleme
Gesundheitsschädigung
Jedes Hervorrufen oder Steigern eines - mindestens vorübergehenden - pathologischen, dass heißt vom Normalzustand der körperlichen Funktionen abweichenden, krankhaften Zustands
(Heilungsbedürfniss muss vorliegen)
Kausalität
Ein Verhalten ist Kausal für den eingetretenen Erfolg, wenn die fragliche Handlung nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der eingetretene Erfolg in seiner konkreten Geatalt entfiele
objektive Zurechnung
Ein Erfolg ist dem Täter zuzuordnen, wennn er durch sein Handeln ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen hat, in dem sich der eingetretene Erfolg in seiner konkreten Gestalt realisiert hat
Vorsatz
Das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung
Bedingter Vorsatz
Dolus eventualis
Liegt vor, wenn der Täter ernsthaft für möglich hält, dass sein Verhalten zur Tatbestandsverwirklichung führt, und dies billigend in Kauf nimmt
Wissenlichkeit
Dolus directus 2. Grades
Liegt vor, wenn der Täter weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Tatbestandsverwirklichung führt, und ungeachtet dessen handelt
Absicht
Dolus directus 1. Grades
Liegt vor, wenn es dem Täter gerade darauf ankommt den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges herbeizuführen oder die Merkmale des objektiven Tatbestandes zu verwirklichen, und er dies für möglich hält
Rechtswidrigkeit
Rechtswidrig ist eine Handlung, wenn sie im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Die Tatbestandsverwirklichung indiziert die Rechtswidrigkeit. Rechtfertigungsgründe sind nicht ersichtlich
Schuld
Entschuldigungs- oder Schuldausschließungsgründe sind nicht ersichtlich
Gift
Jede organische oder anorganische Substanz, die chemisch oder chemisch-physikalisch wirkt und im konkreten Fall geeignet ist, die Gesundheit in erheblichem Maße zu schädigen
Andere gesundheitsschädliche Stoffe
Solche, die mechanisch, thermisch oder biologisch-physiologisch wirken und im konkreten Fall geeignet sind, die Gesundheit in erheblichem Maße zu schädigen
Beibringen
Wenn eine Verbindung der Substanz mit dem Körper des Opfers dergestalt hergestellt wird, dass diese dort ihre gesundheitsschädliche Wirkung auslöst
Gefährliches Werkzeug
Jeder Gegenstad, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und Art der Benutzung im konkreten Fall geeignet ist, durch Einwirkung auf den Körper erhebliche Verletzungen herbeizuführen
Waffe
Gegenstand, der nach seiner Bauart bestimmt und geeignet ist, erhebliche Verletzungen beizubringen
Überfall
Jeder plötzliche, unerwartete Angriff, auf den sich das Opfer nicht vorbereiten kann
Hinterlistig
Wenn der Täter erkennbar planmäßig in einer auf Verdeckung seiner wahren Absicht abzielenden Weise vorgeht, um dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren
Gemeinschaftlich
Wenn mindestens zwei am Tatort befindliche Beteiligte einverständlich zusammenwirken und dem Opfer unmittelbar gegenübertreten