Ist die OHG eine juristische Person?
Nein. Nach hM ist zwischen rechtsfähigen Personengesellschaften und Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, d.h. juristischen Person, zu unterscheiden. Bei der juristischen Person scheiden die dem gemeinsamen Zweck gewidmeten Rechte aus dem Sonderrechtsbereich der Mitglieder völlig aus, sie werden ausschließlich der von den einzelnen Mitgliedern unabhängigen Organisation zugeordnet.
Ist die OHG deliktsfähig?
-> Wichtig ist, dass § 31 BGB analog eine Zurechnungsnorm keine Anspruchsgrundlage ist. Als Anspruchsgrundlage ist zunächst eine dafür geeignete Vorschrift zu prüfen (z.B. 823), sodann ist zu begründne warum die Gesellschaft dafür einzustehen hat (verfassungsmäßiger Vertreter)
Wer ist Vermögensträger?
-> hM Gesellschaft ist Vermögensträger, dennoch wird in etlichen Detailfragen auf die dahinterstehenden Gesellschafter abgestellt.
Wer ist Besitzer ?
Die OHG ist als solche Besitzerin (“Organbesitz” der geschäftsführenden Gesellschafter wird ihr zugerechnet)