Wo ist die OHG geregelt?
§§ 105 ff. HGB
- § 105 Abs. 3 HGB enthält einen Pauschalverweis auf die Regelungen zur GbR, also die §§ 705 ff.
BGB
Worin besteht die Besonderheit einer OHG?
Die Besonderheit bei der OHG besteht darin,
dass die Gesellschaft auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet ist. Dieser folgt
also gegenüber der GbR nach § 705 BGB einen Sonderzweck.
Wann ist ein Kleingewerbe eine OHG und wann eine GbR?
Wenn es in das Handelsregister eingetragen wird, ist es eine OHG, sonst eine GbR.
Was ist die OHG?
Die
OHG ist Formkaufmann im Sinne von § 6 HGB, nach herrschender Rechtsprechung sind
dies auch die Gesellschafter.
Wann entfaltet die OHG eine Wirkung gegenüber Dritten?
Die OHG entfaltet erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister Wirkungen gegenüber Dritten, § 123 Abs. 1 HGB. Dies ist jedoch dann nicht der Fall,
wenn schon vor der Eintragung ein Handelsgewerbe nach außen hin betrieben wird und alle Gesellschafter dem zugestimmt haben, § 123 Abs. 2 HGB.
Welche Möglichkeiten hat ein Gesellschafter, wenn er durch einen Gläubiger in Anspruch genommen wird?
Wozu dient das Wettbewerbsverbot nach §§ 112, 113 HGB?
- Erhaltung Arbeitskraft des Gesellschafters
Was sind die Rechtsfolgen des Wettbewerbsverbots und wo sind diese geregelt?
- Gesellschaft kann Schadensersatz und Herausgabe des erzielten Gewinnes verlangen
Wie wird die OHG repräsentiert?
Die OHG wird im Rechtsverkehr nach § 125 Abs. 1 HGB durch ihre Gesellschafter repräsentiert, die Einzelvertretung ist hier der Normalfall.
Was ist bzgl. der Vertretungsmacht der OHG zu wissen?
. Die Vertretungsmacht ist unbeschränkbar, § 126 Abs. 2 HGB. Sie kann
jedoch zur Gesamtvertretungsmacht umgestaltet werden, § 125 Abs. 2 HGB.
Auch kann die Vertretung durch einzelne Gesellschafter an die Zustimmung eines Prokuristen geknüpft werden, § 125 Abs. 3 HGB. Entscheidend ist jedoch, dass sie mindestens einer Konstellation eine Vertretung der OHG durch deren Gesellschafter alleine sichergestellt sein muss. In keinem Fall erfasst die Vertretungsmacht Grundlagengeschäfte
der OHG, wie etwa eine Vertragsänderung.
Wo ist die Haftung der Gesellschafter der OHG geregelt?
§§ 128 ff. HGB
Gibt es Unterschiede zur GbR hinsichtlich der Beendigung?
nach §§ 131 ff. HGB gibt es kaum Änderungen. Die OHG ist in ihrem Gesellschafterbestand unabhängiger von einzelnen Mitgliedern ist, § 131 Abs. 3 HGB.
- In § 140 HGB findet sich noch die Ausschlussklage (Gestaltungsklage). Hiernach kann ein Gesellschafter, in dessen Person ein wichtiger Grund eingetreten ist, der die Gesellschafter zum Ausschluss des Gesellschafters berechtigen würde, durch Gestaltungsklage aus der
Gesellschaft ausgeschlossen werden
Was sind die 6 Merkmale einer OHG?
Wie wird Gewinn und Verlust verteilt?
Wie ist die Haftung geregelt?
Ist die Eintragung ins HR freiwillig oder verpflichtend?
freiwillig und konstitutiv (erst mit Eintragung ins HR werden sie zu Kaufleuten)
Pflichten der Gesellschafter
Rechte der Gesellschafter