Was versteht man unter dem Begriff Konsens und welche Arten gibt es?
Konsens ist das Übereinstimmen von zwei Willen. Unterschieden wird zwischen dem natürlichen und rechtlichen Konsens.
Voraussetzungen für eine Vertragsanpassung gemäss clausula rebus sic stantibus.
Was besagen die Austausch- und Differenztheorie?
Gemäss hL hat der Gläubiger die Wahl, nach welcher Theorie er vorgehen will (3. Wahlrecht).