OR AT Flashcards

(3 cards)

1
Q

Was versteht man unter dem Begriff Konsens und welche Arten gibt es?

A

Konsens ist das Übereinstimmen von zwei Willen. Unterschieden wird zwischen dem natürlichen und rechtlichen Konsens.

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2
Q

Voraussetzungen für eine Vertragsanpassung gemäss clausula rebus sic stantibus.

A
  1. Veränderte Vertragsumstände (nach Vertragsschluss)
  2. Das Risiko der veränderten Umstände ist nicht gesetzlich oder vertraglich einer Partei zugewiesen
  3. Die veränderten Umstände waren nicht voraussehbar und nicht vermeidbar
  4. Es besteht ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung
  5. Der Vertrag wurde nicht vorbehaltlos erfüllt
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3
Q

Was besagen die Austausch- und Differenztheorie?

A
  1. Nach der Austauschtheorie bleibt es bei der Leistungspflicht des Gläubigers nachdem dieser gemäss Art. 107 Abs. 2 OR auf die Leistung des Schuldners verzichtet hat (1. Wahlrecht) und sich für die Aufrechterhaltung des Vertrags entschieden hat (2. Wahlrecht).
  2. Gemäss Differenztheorie wandelt sich die Leistungspflicht des Gläubigers (wie die des Schuldners) auch in eine Geldleistung um.

Gemäss hL hat der Gläubiger die Wahl, nach welcher Theorie er vorgehen will (3. Wahlrecht).

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