Können Haustiere gepfändet werden?
Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Vermögens- oder Erbzwecken gehalten werden sind unpfändbar (Art. 92 Abs. 1 Lit. 1a SchKG). Sie können aber, sofern die gesetzliche Grundlage genügt, eingezogen werden (BGE 134 I 293).