Völkermord, § 6 VStGB
Völkermordabsicht: Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören
Verbrechen gegen die Menschlichkeit, § 7 StGB
Gesamttat: systematischer oder ausgedehnter Angriff auf die Zivilbevölkerung (Kontextelement)
→ Art. 7 II a IStGH-Statut
Kriegsverbrechen, §§ 8 - 12 VStGB
→ Kontext: (nicht) internationaler bewaffneter Konflikt
Verbrechen der Aggression, § 13 VStGB
Angriffskrieg oder Angriffshandlung, d. h. eine gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat
StGB neben VStGB anwendbar?
e. A.: VStGB ist lex specialis, verdrängt StGB von vornherein → wenn bewaffneter Konflikt (+), Anwendbarkeit StGB (-)
h. M.: prinzipiell nebeneinander anwendbar
StA Kempten ermittlungsbefugt
§ 143 I 1 GVG → § 11a StPO: besonderer Gerichtsstand
§ 142 GVG
Völkerstrafrecht
Querschnittsmaterie Strafrecht + Völkerrecht
→ strafrechtliche Verantwortlichkeit des Einzelnen, richtet sich an Individuum, nicht Staaten
→ Rechtsquelle = Völkerrecht (völkerrechtliche Verträge, allgemeine Rechtsgrundsätze, Völkergewohnheitsrecht)
Völkerstrafrecht im weiten Sinn
Normen des nationalen Strafrechts, die spezifisch der Umsetzung des Völkerstrafrechts in die nationale Rechtsordnung dienen
Funktion Völkerstrafrecht
direct enforcement model
Durchsetzung des Völkerstrafrechts durch ein internationales Organ, das nach Völker(straf)recht urteilt
Bsp.: IMG, ICTY, ICTR, IStGH
(+) objektiver, einheitlicher, sicherer
(-) Einmischung in Angelegenheiten eines Staates
indirect enforcement model
Durchsetzung des Völkerstrafrecht durch nationale Strafgerichtsbarkeit, die nach nationalem Recht, das inhaltlich Völkerrecht entspricht, urteilt
Bsp.: Eichmann in Israel
(-) unterschiedliche materiell-rechtliche und prozessuale Regelungen
hybrid / mixed / internationalised tribunals
sowohl international als auch national besetze Gerichte, die nach nationalem Recht und / oder Völkerrecht urteilen und ihren Sitz teilweise in dem Land haben, in dem die Taten begangen wurden
Bsp.: Sondergerichtshof für Sierra Leone
Geschichte
IStGH
Trigger - mechanisms, Art. 13 IStGH-Statut
= Auslösemechanismus, Tätigwerden des Gerichts wird nicht schon automatisch durch Zuständigkeit ausgelöst → Abfederung Souveränitätsverlust
vom Willen der beteiligten Organe abhängig → politische Komponente
3 trigger-mechanisms:
1) Staatenbeschwerde, Art. 13 lit. a, 14 IStGH-Statut
2) eigenständige Ermittlung des Chefanklägers (proprio motu - Ermittlungen), Art. 13 lit. c, 15 I IStGH-Statut
3) Beschluss des UN-Sicherheitsrates, Art. 13 lit. b IStGH-Statut
Grundsatz der Komplementarität
Grundsatz: Vorrang der nationalen Gerichtsbarkeit
→ nur wenn keine nationalen Strafverfolgungen stattfinden, soll IStGH tätig werden (↔ ad - hoc Tribunale durften Verfahren an sich ziehen)
→ Souveränitätsverzicht des IStGH: soll Souveränitätsbedenken der nationalen Staaten vorbeugen
P: Umgehung durch Scheinprozesse
→ Schutzmechanismus in Art. 17 I IStGH-Statut
Art. 17 II IStGH-Statut: fehlender Wille (subjektiv)
Art. 17 II IStGH-Statut: mangelnde Fähigkeit (objektiv)
Schutzmechanismus in Art. 17 I IStGH-Statut
- Entscheidung über die Voraussetzungen obliegt dem IStGH selbst → Kompetenz-.Kompetenz also beim IStGH
Aufbau der Völkerstraftat
Genfer Recht (Genfer Konvention 1949)
Schutz der Kriegsopfer (z. B. Verwundete)
Haager Recht (Haager Landkriegsordnung 1899)
Schutz der Soldaten vor grausamen Mitteln und Methoden der Kriegsführung