Fahrlässige Zugangsvereitelung
Der Erklärende muss insofern alles Erforderliche und ihm Zumutbare tun, damit die Erklärung doch zugeht, d.h. 2. Zustellungsversuch, Telefonat, Besuch(?). Geht die Erklärung dann verspätet zu, so muss sich der Empfänger so behandeln lassen, als sei die Erklärung rechtzeitig zugegangen.
Vorsätzliche Zugangsvereitelung
Kein erneuter Zustellungsversuch vom Erklärenden von Nöten. Dieser hat die Wahl ob er die RECHTZEITIGE Zustellung fingieren möchte oder nicht.
Abgabe
Willentliche Entäußerung einer Erklärung in den Rechtsverkehr
Zugang mdl. Erklärung
Sobald ein obj. Dritter in der Rolle des Empfängers in der Lage ist, die Erklärung akustisch wahrzunehmen.
Fehlendes Erklärungsbewusstsein
Erklärungstheorie vs. Willenstheorie
Abgrenzung Anfechtung/Auslegung (Dissens)
Unsachgemäße Bedingung eines Warenautomates
–> somit Eigentumsübergang (-)
Zugang
–> Nicht tatsächlicher Zugang entscheidend, sondern wenn der Absender mit dem Zugang rechnen durfte, und dass Empfänger richtig und vollständig verstanden hat
Prüfungsreihenfolge Wirksamkeit WE eines Minderjährigen
Anwendbarkeit des §107 auf Ratenzahlungen
Nein, da Leistung bereits vollständig bewirkt worden sein muss.