Welche Voraussetzungen gelten für die Vorführung?
3P
Welche zwei Elemente beinhaltet die Fahndung?
Art. 210 ff.
- Ermittlung von Aufenthaltsorten (auch Nichtverdächtige)
Wie ist die Mithilfe der Öffentlichkeit gem. Art. 211 möglich?
(3P)
Was ist zur Untersuchung- bzw. Sicherheitshaft zu sagen?
3P
> Grundsatz (Art. 212 Abs. 1): die beschuldigte Person bleibe in Freiheit.
> Subsidiarität freiheitsentziehender Zwangsmassnahmen (Art. 212 Abs. 2)
> Koppelung freiheitsentziehender Zwangsmassnahmen an die zu erwartende Strafe (Art. 212 Abs. 3)
Welchen Zweck haben die polizeiliche Anhaltung und die Nacheile?
(5P)
Welche Voraussetzungen hat die polizeiliche Anhaltung?
1 + 1P
–> Ausreichend z.B.: Nähe zum Tatgeschehen.
Welche Modalitäten bestehen bei der Anhaltung?
Wann besteht eine Pflicht zur Festnahme durch die Polizei?
1 + 2P
Wann können Privatpersonen jemanden vorläufig festnehmen?
2 + 2P
Wer beantragt und ordnet die Untersuchungs- bzw. Sicherungshaft an?
(2 + 5P)
> Untersuchungshaft
– Staatsanwaltschaft beantragt (Art. 224 Abs. 2)
– Zwangsmassnahmengericht ordnet an (Art. 220 Abs. 1, Art. 226 Abs. 3 und 4)
> Sicherheitshaft
– Staatsanwaltschaft beantragt bei vorbestehender Untersuchungshaft (Art.
229 Abs. 1).
– Verfahrensleitung des erstinstanzlichen Gerichts beantragt, wenn sich erst nach der Anklagerhebung Haftgründe ergeben (Art. 229 Abs. 2).
– Zwangsmassnahmengericht ordnet an (Art. 229 Abs. 1)