Abbruch einer Schwangerschaft
Abtöten der Leibesfrucht
Handeln gegen den Willen
Liegt vor, wenn die Schwangere ihren entgegenstehenden Willen nach außen manifestiert hat
Nach ärztlicher Erkenntnis
Medizinisch indiziert
Gefahr für das Leben
Sind Risiken, die sich aus der mangelnden Stabilität der Schwangeren oder bereits bestehenden Leiden ergeben und zum Tode führen können
Schwerwiegende Beeinträchtigung
Über das mit der Schwangerschaft naturgemäß verbundene Maß deutlich hinausgehende Belastung
Dringende Gründe
Hoher Wahrscheinlichkeitsgrad