Entschlussfreiheit
Willensentschließungs- und Betätigungsfreiheit
Angriff iSv § 316a
jede auf die Verletzung eines der genannten Rechtsgüter gerichtete feindselige Handlung
Verüben
ist die tatsächliche Ausführung
Führer
ist, wer das Fahrzeug in Bewegung setzt und/ oder unter Handhabung seiner technischen Vorrichtungen in Bewegung hält
Kfz
Fahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird (§ 248 IV)
Mitfahrer
sind Insassen während der Fahrt
Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
liegt vor, wenn der Täter die typischen Situationen und Gefahrenlagen des fließenden Verkehrs in den Dienst seines Vorhabens stellt