Was sind Eigenarten der Arbeitsgerichte gemäß Arbeitsgerichtsgesetz?
Erläutere den dreistufigen Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
Erste Instanz: Arbeitsgericht
-> Berufsrichter als Vorsitzender
-> zwei ehrenamtliche Beisitzer
Zweite Instanz: Landesarbeitsgericht
-> Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts
-> Besetzung wie das Arbeitsgericht
Dritte Instanz: Bundesarbeitsgericht
-> ausschließlich rechtliche Überprüfung der Entscheidungen des Landesarbeitsgerichts als Revisions- und Rechtsbeschwerdeinstanz
-> Drei Berufsjuristen und zwei ehrenamtliche Beisitzer