Wer muss der Änderung des Gesellschaftsvertrags von Personengesellschaften zustimmen?
Alle Gesellschafter
-> auch die nicht zur Geschäftsführung befugten Gesellschafter
Wann werden Änderungen des Gesellschaftsvertrags, die das Außenverhältnis betreffen (Vertretungsmacht und Haftung), den Gläubigern gegenüber wirksam?
§ 174, 175 HGB
§ 15 I HGB
§ 5 PartGG
Mit der Eintragung und Bekanntmachung
-> Beschränkung der Haftung
-> Herabsetzung der Hafteinlage
Quorum für die Änderung des Gesellschaftsvertrags von Kapitalgesellschaften
§ 179 I, II AktG
§ 53 GmbHG
§ 16 GenG
Qualifizierte Mehrheit der Mitglieder, d.h. Haupt-, Gesellschafter- oder General- oder Vertreterversammlung
-> 3/4 des vertretenen Kapitals bei AG
-> 3/4 aller abgegebenen Stimmen bei GmbH und Genossenschaft
Wann werden Änderung des Gesellschaftsvertrags von Kapitalgesellschaften wirksam?
Mit Eintragung in das Handelsregister
Erläutere das “Satzungsänderungsschema” für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
Wie wirkt die Eintragung in das Handelsregister?
Konstitutiv, d.h. Beschluss wird wirksam
Welche Normen sind relevant für die Beschlussfassung/Satzungsänderung bei der AG?
§§ 121-124 AktG
§ 130 AktG
§ 133 AktG
§§ 179-181 AktG
Welche Normen sind relevant für die Beschlussfassung/Satzungsänderung bei der GmbH?
§§ 48-49 GmbHG
§§ 51 GmbHG
§§ 53-54 GmbHG
Welche Normen sind relevant für die Beschlussfassung/Satzungsänderung bei der Genossenschaft?
§ 16 GenG
§ 43 I, II GenG