Verjährung Steuerhinterziehungen
- 10 Jahre in schweren Fällen 376 (1) AO - Steuerschaden je Tat > 50.000
Strafbarkeit Ehegatte bei Hinterziehung des jeweils anderen
Keine Tathandlung, jeder unterschreibt eigene StE, Kenntnis reicht nicht aus BFH 16.04.2002
Steuerklärungspflicht
(hier: ESt)
- Ausnahme bei nichtselbständigen Einkünften §46 (2) EStG
Prüfschema Steuerhinterziehung
Aussicht auf Erfolg eines Einspruchs
Aussicht auf Erfolg wenn zulässig und begründet
Zulässig:
Begründet
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
§110 AO
Festsetzungsfrist bei §165 AO
§171 (8) AO
Vorläufiger Rechtsschutz vor FG
Wann ist AdV möglich?
Bei Einspruch, dann durch
- das FA
- auf Antrag
§361 (1) AO
Zitieren von Erlassen
Beck-E 1, §16/3
Von UStE abw. Festsetzung
Nicht mehr unter VdN - Jahreserklärung kein autom. VdN
Steuerlast <25€
Keine Festsetzung §156 AO iVm §1(2) KBV
Einspruchsentscheidung durch FA
§367(2)S3 iVm §366AO
Bekanntgabe Fiktion am Samstag / Sonntag
§108 (3) AO gilt wegen AEAO zu §108
Klageschrift Form
Schriftlich §164 FGO
Unterschrieben §126 BGB
Sinn Verböserungshinweis
StPfl kann Einspruch zurücknehmen
Auslegung eines Änderungsantrags als Einspruch
Im Zweifelsfall, da er die Rechte des Stpfl umfassender wahrt AEAO vor §347
Wann entfällt VdN?
Immer mit Ablauf der Festsetzungsfrist §164(4)AO auch bei Hinterziehung
Bindungswirkung Grundlagenbescheide
- auch wenn der GB noch nicht unanfechtbar ist §182 (1) AO ->Einspruch keine Hemmung für FB
Selbstanzeige §153 AO = Änderungsantrag §172 (1) Nr 2a?
Nein - AEAO zu 172 Rz 3
Wirkungsweise §371 AO (Selbstanzeige)
Wenn wirksam, Befreiung §370 (Straftat), aber nicht Steuerpflicht->festzusetzen sofern änderbar
Prüfung Haftungsbescheid
Erlass nach §191(1) AO:
1) ges. Haftungsgrund liegt vor §69-75 AO
2) kein Fristablauf §191 (3), (5) AO
Leichtfertige Steuerverkürzung
§378 AO Wie Hinterziehung aber ohne Vorsatz (hätte es besser wissen können / müssen) = grob fahrlässig
Berichtigungspflicht bei falscher Steuererklärung
§ 153 AO