Für welche Schweizer Sozialversicherungen ist das ATSG Leitgesetz?
ATSG = Allg. Teil des Sozialversicherungsrechts
Allg. Begriffe des ATSG?
ATSG 3-13
Leistungskürzung oder Verweigerung?
Vorsätzlich zugefügte Gesundheitsschäden oder mangelnde Mitwirkung bei der Bhandlung wird mit Kürzung oder Verweigerung bestraft. Ist ziemlich streng!
Koordinationsregeln?
ATSG unterteilt Koordinationsregeln in zwei Abschnitte.
- Leistungskoordination ATSG 63-71
- Rückgriff ATSG 72-75, ATSV 14-17
Bei einem Versicherungsfall kommen meistens mehrere Sozialversicherungen als Leistungsträger infrage. Durch Koordination will man:
- Zuständigkeit der Sozialversicherungen klären
- Überversicherung vermeiden
- Berührungspunkte mit anderen Schadenausgleichsystemen (z.B. privatversicherungs- od. Haftpflichtrecht) regeln
Ziel ist ein reigungsloses Ineinandergreifen und eine gezielte Abstimmung der Soz.Versicherungen untereinander und mit anderen beteiligten Systemen.
Koordinationsformen?
Intrasystemische Koordination = Harmonisierung der Leistung innerhalb eines einzelnen Sozialversicherungszweigs z.B. Innerhalb der AHV/IV. Wird im jeweiligen Einzelgesetz geregelt.
Intersystemische Koordination = Abstimmung zwischen den verschiedenen Sozialversicherungszweigen, z.B. Zwischen der IV und dem UVG. Wird im ATSG geregelt.
Extrasystemische Koordination = Koordination zwischen den Sozialversicherungen und anderen Schadenausgleichssystemen. Wird z.T. Im ATSG geregelt.
Was ist der Kongurenzgrundsatz?
Dieser bedeutet: