BGB Flashcards

(16 cards)

1
Q

Einteilung Recht

A

Öffentlich

  • Bürger gegen Staat
  • Über- und Unterordnungsverhältnis, Subordinationsprinzip
  • Hoheitsgewalt des Staates, Hoheitsgräger

Privat

  • Bürger gegen Bürger
  • Gleichordnung
  • Vertragsfreiheit
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2
Q

Aufbau BGB

A
    1. Allgemeiner Teil
    1. Schuldrecht
    1. Sachenrecht
    1. Familienrecht
    1. Erbrecht
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3
Q

Rechtsfähigkeit und Rechtsubjekte

A

Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann

  • natürliche Person vom Geburt an bis zum Tod
  • juristische Person: öffentliches Recht (Körperschaft, Stiftungen, Anstalten), Privatrecht (Vereine, Kapitalgesellschaften, Stiftungen)
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4
Q

Geschäftsfähigkeit

A

Fähigkeit rechtlich bindende Willenserklärungen abzugeben, Rechtsgeschäfte zu tätigen und damit Verträge zu schließen

  • geschäftsunfähig, 0-6, WE absolut unwirksam
    Ausnahme Bote
  • beschränkt geschäftsfähig, 7-17, WE sind schwebend unwirksam bis zur Zustimmung der Eltern,
    Ausnahmen: Taschengeldparagraph, Rein rechtlicher Vorteil, In Zusammenhang mit beruflicher Tätigkeit, vom Vormundschaftsgericht bewilligt
  • voll geschäftsfähig, ab 18, WE sind voll wirksam
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5
Q

Rechtsgeschäfte
Arten, Formen

A
  • ein Rechtsgeschäft besteht aus mindestens einer WE die an einen von der Rechtsordnung akzeptierten erfolg geknüpft ist
  • einseitiges Rechtsgeschäft: Kündigung, Testament, Anfechtung
  • zweiseitiges Rechtsgeschäft: min. zwei einander entsprechende WE verschiedener Personen
  • Form im Privatrecht frei, also mündlich, schriftlich, schlüssiges Handeln, Stillschweigen, außer es verstößt gegen Gesetze
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6
Q

Willenserklärung
Definition, Bestandteile, Wirksamwerden

A

Defintion
Bewusste, nach außen erkennbare Äußerung, die auf Erzielung eines Rechtserfolges gerichtet ist

Bestandteile
Wille und Erklärung

Wirksamwerden
- empfangsbedürftig = abgabe und wirksamer Zugang
- nicht empfangsbesürftig z.B. Testament

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7
Q

Vertrag

A
  • Haupterscheinungsform der zweiseitigen Rechtsgeschäfte
  • Zwei oder mehr Personen geben übereinstimmende WE absolut
  • Grundsätze der Vertragsfreiheit:
    Abschlussfreiheit aber Kontrhierungszwang bei Monopolstellung
    Inhaltsfreiheit
    Formfreiheit
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8
Q

Wichtigste Vertragsarten
Hauptpflichten- und Rechte

A

Kaufvertrag
Verkäufer: verpflichtet die Sache zu übergeben, ohne Sach-/Rechtsmängel, Eigentum übergeben
Käufer: Entgelt bezahlen, Sache abnehmen

Mietvertrag
Private Nutzung gegen Entgelt
Vermieter: Sache für die Zeit der Miete überlassen, gebrauchsgeeignet
Mieter: muss Miete=Mietzins bezahlen

Pachtvertrag
Nutzung mit Fruchtertrag gegen Entgelt

Werkvertrag
Herstellung oder Veränderung einer Sache
Arbeit oder Dienstleistung
Hauptpflicht: erfolgreiches Tätigwerden

Dienstvertrag
Bestimmte Art von Arbeit/Leistung für bestimmtes Entgelt
Erfolg ist nicht von Bedeutung
Arbeit gegen Entgelt

Leihvertrag
Verleiher: unentgeltliche Abgabe, Eigentum bleibt bestehen, Kündigungsrecht
Entleiher: zur Sorgfalt und Rückgabe verpflichtet, nicht weitergeben

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9
Q

Abschluss des Vertrages

A

Ein Vertrag kommt durch Antrag und Annahme zustande

Antrag: Angebot oder Bestellung
Annahme: Antrag wird unverändert angenommen

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10
Q

Fehlerhafte Rechtsgeschäfte

A

Nichtigkeit
- Mangel der Person, nicht geschäftsfähig
- Formmangel
- Gesetzesverstoß oder Sittenwidrigkeit
- Wucher
- falsche Willenserklärung (Schein, nicht ernst)

Anfechtbar bei
- Irrtum
- Täuschung
- Drohung

schwebend unwirksam
Fehlende Zustimmung einer Dritten Person

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11
Q

Schuldverhältnisse

A

Aus Rechtsgeschäft
Einseitiges oder zweiseitiges Rechtsgeschäft

aus Gesetz
Schuldrecht und Sachenrecht

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12
Q

Die unerlaubte Handlung
Verkehrssicherungspflicht

A

Privatrechtlicher Schutz des Einzelnen gegeb widerrechtliche Eingriffe in seinen Rechtskreis.
Androhung Schadensersatzansprüche.
Zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger entsteht ein Schuldverhältnis.

Tatbestände 823ff
Aktive Verletzungshandlung oder pflichtwidriges Unterlassen
Haftung für eigene Unrechtshandlung, für fremde Unrechtshandlung, Tiere, Grundstücke und Gebäude

Haftung für eigene Unrechtshandlung
Schädiger muss
- Tatbestand nach 823 erfüllen: Tat=aktives Tun, Unterlassen, zielgerichtet=kein Reflex, fahrlässig oder vorsätzlich
- rechtswidrig: kein Rechtfertigungsgrund
- schuldhaft gehandelt haben

Verkehrssicherungspflicht
Jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, hat die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen.
Werden die Maßnahmen unterlassen, wird dies einer schuldhaften Handlung gleichgestellt.

Haftung für den Verrichtungsgehilfen
Sozial abhängig, weisungsgebunden, grundsätzlich haftet Dienstherr, Schadensersatz an Dienstherrn bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz, Dienstherrn haftet bei Organisationsmängeln

Haftung der Aufsichtspflichtigen
Eltern gegenüber Kindern, auch ohne Verschulden der Kinder, bei Verletzung der Aufsichtspflicht

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13
Q

Deliktfähigkeit

A

Deliktfähigkeit ist die Voraussetzung für einen fahrlässig oder vorsätzlich angerichteten Schaden die Schuld zu übernehmen und den Schaden zu ersetzen

  • nicht deliktfähig, 0-6, nicht für Schaden verantwortlich, nicht haftbar, Kinder bis 10 Jahre im Straßenverkehr
  • beschränkt deliktfähig, 7-17, nicjt verantwortlich, wenn für dke Verantwortlichkeit die Einsicht fehlt
  • deliktfähig, ab 18
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14
Q

Besitz und Eigentum

A

Besitz
Tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache

Eigentum
Umfassendes Herrschaftsrecht an einer beweglichen oder unbeweglichen Sache

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15
Q

Der Fund
Begriffe, Verfahren, Finderlohn

A

Verlorene Sache ist besitzlos aber nicht herrenlos

Gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Finder und dem Besitzer

Finder: Anzeige und Verwahrungspflicht
Verlierer: Pflicht zur Erstattung von Finderlohn und Aufwendungen

Verfahren

  • verlorene Sache
  • Finder nimmt sie an sich
  • Finder kennt Verlierer: Meldung, Rückgabe, Finderlohn + Ersatz von Aufwendungen
  • Finder kennt nicht Verlierer über 10€ Wert: Meldung an Behörde, Verwahrung durch Behörde oder Finder, Eigentumserwerb nach 6 Monaten oder Ersatz der Anwendungen

Finderlohn

  • Bis 500€ 5%
  • ab 500€ 3% des Mehrwerts
  • Tiere 3%
  • in öffentlichen Gebäuden/Bahn/Behörde nur halber Finderlohn und erst ab 50€ Wert
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16
Q

Hauptpflichten, Nebenpflichten, Obliegenheit

A

Hauptpflichten

  • Zentrale Pflichten eines vertragen
  • Sie bestimmen den wesentlichen Inhalt
  • Müssen erfüllt werden
  • Z.B. Arbeit: Leistung-Entgelt, Kauf: Eigentumsübergabe-Bezahlung

Nebenpflichten

  • Unterstützen die Hauptpflichten
  • dienen z.B. dem Schutz der Rechtgüter
  • z.B. Verkäufer muss die Ware sorgfältig verpacken, Mieter muss die Wohnung schonend behandeln

Obliegenheit

  • keine Pflichten sondern eher Verhaltensregeln
  • wer eine Obliegenheit nicht beachtet, verliert eigene Rechte oder Vorteile
  • z.B. man muss einen Schaden in eigenem Interesse unverzüglich bei der Versicherung melden, da man sonst keinen Anspruch mehr hat