Strafrecht Flashcards

(11 cards)

1
Q

Funktion des Strafrechts

A
  • schützt die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens
  • legt Merkmale des strafbaren Handelns fest
  • greift unmittelbar und folgenschwer in das individuelle Leben ein: Allgemeinheit fordert Rechtsgüterschutz und Prävention, Straftäter will gerechte Strafe + menschenwürdige Behandlung + Wiedereingliederung
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2
Q

Grundsätze des Strafrechts

A
  • Keine Strafe ohne Gesetz
  • kein Gewohnheitsrecht
  • Bestimmtheitsgrundsatz
  • Analogieverbot
  • Rückwirkungsverbot
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3
Q

Rechtsquellen des Strafrechts

A
  • Strafgesetzbuch StGB
  • Strafprozessordnung StPO
  • Jugengerichtsgesetz JGG
  • Betäubungsmittelgesetz BtMG
  • Waffengesetz WaffG
  • Bundesdatenschutzgesetz BDSG
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4
Q

Strafgesetzbuch

A
  • Allgemeiner Teil: umfasst die Lehre des Verbrechens, Rechtsfolgen, Vorschriften zur Beurteilung (1. Geltungsbereich 2. Die Tat 3. Rechtsfolgen 4. Strafantrag 5. Verjährung)
  • Besonderer Teil mit den einzelnen Straftatbeständen, geordnet nach geschützten Rechtsinteressen
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5
Q

Straftat
Definition, Unrecht und Schuld

A

Wenn eine Handlung ausgeführt oder unterlassen wird, die einen Straftatbestand im StGB erfüllt, es hierfür keinen Rechtfertigungsgrund gibt und der Handelnde schuldfähig ist.

Unrecht
Festgestellt durch den Tatbestand und die Rechtswidrigkeit

Schuld
Es geht um die Frage, ob em Täter das Unrecht persönlich vorgeworfen werden kann

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6
Q

Handlung + Vorsatz/Fahrlässigkeit

A

Aktives Tun: Handlung durch Entschluss hervorgerufen und aktiv ausgeführt
Unterlassen: Nichtvornahme bestimmter Handlungen

Vorsatz: Wer die Straftat mit Wissen und Wollen verwirklicht, strafbar
Fahrlässigkeit: Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt, deren Beachtung zuzumuten ist, außer Acht lässt, nur strafbar, wenn es ausdrücklich im Gesetz steht

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7
Q

Tatbestand
Definition und wichtige Tatbestände im Bäderbereich

A

Handlung, die im StGB erfasst und mit einer bestimmten Drohung versehen ist

Tatbestände

  • Straftaten gegen das Leben, Fahrlässige Tötung: Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht
  • Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit Körperverletzung: Wer eine andere Person körperliche misshandelt oder an der Gesundheit schädigt
  • Straftaten gegen die öffentliche Ordnung Hausfriedensbruch: Wer sich unerlaubt in fremden Räumen oder befriedenten Grundstücken aufhält oder wer sich auf Aufforderung hieraus nicht entfernt
  • Diebstahl: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, um sie sicj oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Schwer dabei ein Hindernis überwinden
  • Unterschlagung: Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
    Sexueller Missbrauch von Kindern: Wer sexuelle Handlungen vor oder an einer Person unter vierzehn Jahren vornimmt oder an sich von dieser vornehmen lässt.
    Sexuelle Nötigung: Wer eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung nötigt, sexuelle Handlungen an sich zu dulden oder an einem anderen vorzunehmen
    Exhibtiomismus: Wer seine Geschlechtsteile in der Öffentlichkeit vor anderen entblößt
    Sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses, Upskirting
  • Sachbeschädigung: Wer eine fremde Sache rechtswidrig beschädigt oder zerstört
  • Betrug und Untreue Erschleichen von Leistungen: Wer die Leistung eines Automaten oder Einrichtung in Anspruch nimmt, ohne das geforderte Entgelt zu bezahlen
  • Gemeingefährliche Straftaten Unterlassene Hilfeleistung: Wer bei einem Unglücksfall, gemeiner Gefahr oder Not nicht die ihm zumutbare und notwendige Hilfe leistet
  • Beleidigung
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8
Q

Rechtswidrigkeit und Rechtfertigungsgründe

A

Rechtswidrig ist eine Handlung, wenn sie einen Tatbestand des StGB erfüllt und es keinem Rechtfertigungsgrund gibt

Rechtfertigungsgründe

  • Notwehr: Hierbei hat eine Person das Recht einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff auf die eigene Person abzuwehren
  • Nothilfe: Hierbei hat eine Person das Recht einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff auf eine dritte Person abzuwehren
  • Defensiver Notstand: Hierbei wird ein fremdes Rechtsgut verletzt, von dem selbst eine Gefahr droht.
  • Aggressiver Notstand: Hierbei wird ein fremdes Rechtsgut verletzt, um damit eine drohende Gefahr abzuwehren
  • Erlaubte Selbsthilfe des Besitzers: Hierbei darf ein Besitzer einer Sache die unerlaubte Wegnahme der Sache mit Gewalt abwehren bzw. den auf frischer Tat angetroffen oder verfolgten Täter die Sache mit Gewalt wieder abnehmen
  • Vorläufige Festnahme durch jedermann: Hierbei kann eine Person von jedermann festgenommen werden, wenn sie auf frischer Tat angetroffen oder verfolgt wird und fluchtverdächtig ist oder ihre Personalien nicht sofort festgestellt werden können
  • Rechtfertigende Pflichtenkollision: Hierbei unterlässt eine Person eine notwendige Handlung, um ein gleichwertiges oder höherwertiges Rechtsgut zu schützen
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9
Q

Schuld, Schuldfähigkeit, Einschränkungen

A

Schuldhaft handelt, wem das Unrecht seiner Tat bewusst ist (Einsicht, dass sein Verhalten rechtlich verboten ist)

Schuldfähigkeit

  • Kinder, 0-13, nicht schuldfähig, nicht strafbar, evtl Erziehungsmaßregeln
  • Jugendliche, 14-17, bedingt schuldfähig, strafbar nach JGG, wenn der Täter das Unrecht seiner Tat einsehen kann (reif genug ist): Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe
  • Heranwachsende, 18-21, grundsätzlich schuldfähig, strafbar nach JGG oder StGB, wenn der Täter in seiner Entwicklung einem Jugendlichen oder Erwachsenen gleichsteht, Strafe nach JGG oder StGB
  • Erwachsene, 22+, unbedingt schuldfähig, voll strafbar nach StGB: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Maßregeln der Beseerung und Sicherheit

Seelische Störungen
Aus beiden Gruppen mindestens eines

  • biologische Merkmale: Krankheit, tiefgreifende Bewusstseinsstörungen, Schwachsinn, seelische Abartigkeit
  • psychologische Merkmale; Unfähigkeit Unrecht einzusehen, Unfähigkeit nach Einsicht zu handeln

Verminderte Schuldfähigkeit
Ist die Einsichtsfähigkeit oder Steuerungsfähigkeit vermindert, kann die Strafe gemildert werden.

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10
Q

Deliktarten

A
  • Offizialdelikt: Straftat wird von Amts wegen verfolgt auch gegen den Willen des Geschädigten (Diebstahl, Erschleichen von Leistungen)
    Antragsdelikt wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt (Hausfriedensbruch, Exhibitionismus)
  • Verbrechen: Mindestfreiheitsstrafe beginnt bei 1 Jahr (schwere Körperverletzung)
    Vergehen: Mindestfreiheitsstrafe kann unter 1 Jahr liegen (Sachbeschädigung)
  • Begehungsdelikt: setzt voraus, dass der Täter einen Tatbestand verwirklicht hat (Schlagen)
    Unterlassungsdelikt: Täter verhindert den Tatbestandsverwirklichung nicht, obwohl es ihm möglich wäre
    Echt = grundsätzlich strafbar: jeder ist Täter, wenn man eine Verpflichtung zu handeln unterlässt (Unterlassene Hilfeleistung)
    Unecht = bei Erfolg strafbar: nur der ist Täter, der eine Verpflichtung hatte, einen Schaden von einer Person abzuwenden = Grantenstellung (–> Sicherheits- und Obhutspflichten) (Mutter, FAB)
  • Erfolgsdelikt: verlangt den Erfolg eines Ereignisses (Körperverletzung)
    Tätigkeitsdelikt: nur der Handlungsvollzug an sich zählt, nicht der Erfolg (Trunkenheit im Verkehr)
  • Verletzungsdelikt: ein fremdes geschütztes Rechtsgut wird erfolgreich beeinträchtigt/geschädigt (Betrug)
    Gefährdungsdelikt: schon erfüllt, wenn die Sicherheit eines geschützten Rechtsgutes beeinträchtigt ist (gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr)
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11
Q

Täterschaft und Teilnahme

A

Täterschaft

  • unmittelbar: Jeder, der die Straftat selbst gegangen hat
  • mittelbar: Jeder, der die Straftat durch einen anderen begangen hat
  • Mittäterschaft: mehrere gemeinschaftlich –> jeder ist Täter

Teilnahme

  • Anstiftung: Jeder, der den anderen zu dessen vorsätzlich begangener Tat bestimmt
  • Beihilfe: Jeder, der einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener Tat rechtswidrig Hilfe geleistet hat
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