Der GbR Vertrag
I. Mindestinhalt
II. Fakultativer Inhalt
III. Wirksamkeit
Gesellschafter
Gemeinsamer Zweck
Bloße Innen-GbR
Der Partner tritt allein und im eigenen Namen auf, handelt aber im Innen-Verhältnis auf Rechnung und im Interesse der GbR
Rechtsfolge:
Pflicht zur Zweckförderung
Jeder kann von dem anderen die Förderung des gemeinsamen Zwecks durch vermögenswerte Leistung verlangen.
Die bloße gleichgerichtete Interessenverfolgung genügt nicht
Fakultativer Inhalt desGesellschaftsvertrages
Entstehungszeitpunkt der GbR
Entstehung als Außen-GbR mit Hervortreten nach außen nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages
Vorher reine Innen-GbR
Gesellschaftsvertrag einer OHG
I. Mindestinhalt, § 105 I, II, HGB, § 705 BGB
II. Fakultativer Inhalt (wie bei GbR)
III. Wirksamkeit (wie bei GbR, vor allem auch konkludent)
Gemeinsamer Zweck der OHG
Der Betrieb der OHG ist gerichtet auf:
Entstehungszeitpunkt der OHG
I. Nach Innen
Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages
II. Nach Außen
Gesellschaftsvertrag einer KG
I. Mindestinhalt, § 161 I, II, 105 II HGB
II. fakultativer Inhalt (wie GbR)
III. Wirksamkeit (wie GbR)
Gesellschafter der KG
I. Kommanditist
Haftet grds. nur bis mit seiner Einlage
II. Komplementäre
Haften unbeschränkt, §§ 161 II, 128 HGB
–> Komplementäre können nicht gleichzeitig Kommanditisten sein
Entstehungszeitpunkt der KG
I. Nach Innen
Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages
II. Nach Außen
Partiarisches Rechtsgeschäft
Rechtsfolge: