EU-Außengrenze
Grenze zwischen einem MItgliedsstaat der EU und einem Nichtmitgliedsstaat der EU.
Schengen Staaten
Sind Vertragsstaaten des Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ).
Dies vereinbart hierin, ,dass ihre gemeinsamen Grenzen (Schengen-Binnengrenze) an jeder Stelle ohne systematische Personenkontrollen überschritten werden dürfen.
Dritt Staaten
Ein Staat der kein Schengenstaat (Vollstaat) oder Teilanwednerstaat ist.
Drittstaatsangehöriger
Ist jede Person, die weder Unions-/EWR Bürger noch Staatsangehöriger der Schweiz ist und kein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht als Familienangehöriger in Anspruch nehmen kann.
Schengen-Binnengrenze
Die gemeinsame Landgrenzen der Vertragsstaaten des SDÜ, sowie die Flughäfen für die Binnenflüge und ihre Seehäfen für die regelmäßigen Fährverbindungen.
Schengen-Außengrenze
Die Land- und Seegrenzen die Flug- und Seehäfen der Vertragsparteien, soweit sie nicht Binnengrenzen sind.
Grenzübergangsstelle (GÜST)
Ein von den zuständigen Behörden für das Überschreiten der Schengen-Außengrenzen zugelassener Grenzübergang.
Grenz Aufgaben
Die Grenzkontrolle ist hierbei eine, nur noch an Schengen-Außengrenzen vorgenommene Kontrolle. In Deutschland finden diese an Flug- und Seehäfen statt.
Grenzbehörden
Grenzpolizeiliche Ziele
Rahmenkonzeption Stufe 1
Grenzüberwachung im Regeldienst mit Kräften der AAO (Allgemeinen Aufbauorganisation):
Ziel ist es Präsenz im Grenzraum und auf Bahnstrecken zu zeigen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu beeinflussen.
Grenzüberwachung im Grenzraum
Kontrolle des grenzüberschreitendenverkehrs
Erfolgt gem. 2 (2) Nr. 2 BPolG
Überprufen anhand von Prüfungsmerkmalen.
von
Personen (Reisenden)
und
Sachen (Reisedokumente, Fahrzeug, Gepäck)
Lagefelder Grenze
Schengener Grenzkodex
SGK - Regelt Grenzkontrollen in Bezug auf Personen, die die Schengen-Außengrenze überschreiten. Das SGK gilt in allen Anwenderstaaten und korrespondiert mit dem SDÜ.
Kontrollstandards Schengen Außengrenzen für Personen mit Anspruch auf freien Personenverkehr
Art. 8 (2) SGK i.V.m BRAS 120
Kontrollstandards Schengen Außengrenzen für Drittstaatsangehörige
Art. 8 (3) SGK i.V.m Art. 18 Visa-Kodex i.V.m BRAS 120
Rahmenkonzeption Stufe 2
Einsatz bei größeren polizeilichen Anlässen mit:
Rahmenkonzeption Stufe 3
Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs (zeitlich befristet, aus besonderen Anlässen):
Aufgabenwahrnehmung an den Schengen-Binnengrenzen
Hier wird die Rahmenkonzeption für den Einsatz der BPol an Binnengrenzen angwendet.
Stufen 1-3.
Ziele:
Kontrolle Reisenden
Merkmale
Fahndungsmittel
Kontrolle Reisedokumente
Merkmale
Fahndungsmittel
Kontrolle Fahrzeuge
Merkmale
Fahndungsmittel
Kontrolle Reisegepäck
Merkmale
Fahndungsmittel