Zweck
Grundsätze
Gefährdungsstufen
Gefährdungsstufe 1
Die Person / Objekt ist erheblich gefährdet, mit einem Anschlag ist zu rechnen.
Gefährdungsstufe 2
Person / Objekt ist gefährdet, ein Anschlag ist nicht auszuschließen.
Gefährdungsstufe 3
Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Person / Objekt liegen vor.
Schutzmaßnahmen
Regelzuordnung
Gefährdungsstufe 1: Sicherheitsmaßnahmen 1 und / oder 3
Gefährdungsstufe 2: Sicherheitsmaßnahmen 2 und / oder 4, 5
Gefährdungsstufe 3: Sicherheitsmaßnahmen 2 und / oder 5, 6