Handelsgeschäft Def
§343 (1) HGB
(1) Geschäft
(2) eines Kfm
(3) das zum Betrieb seines HG gehört
Besonderheiten bei HG (Aufzählung)
Besonderheiten bei Bürgschaft / Schuldversprechen
§349 §350
keine Einrede der Vorausklage, wenn Bürgschaft für Kfm = HG
–> Selbstschuldnerische Bürgschaft
Besonderheiten bei Zinsen
Abtretung v. Geldforderungen trotz Abtretungsverbot
§354a HGB
Bei Geldforderung entstanden aus beidseitigem HG
–> Zessionar wird trotz Abtretungsverbot Inhaber der Geldforderung n. §§398 S. 2 BGB i.V.m. §354a HGB
Schweigen auf Antrag Geschäftsbesorgung
§362
(1) Kfm, dessen Gewerbe Geschäftsbesorgung für andere ist, geht ein Antrag über Besorgung zu, von Person
- mit der in Geschäftverbindung
- oder er sich erboten hat
- -> Schweigen d. Kfm = Annahme des Antrags
Schweigen auf kfm/unternehmerisches Bestätigungsschreiben
§346 HGB bzw. §242 BGB
Zweiseitiges HG, wo Vertrag mündlich geschlossen/ verhandelt, gilt das Schweigen auf ein sich darauf beziehendes Bestätigungsschreiben als Annahme
Geschäftsbesorgungsverträge
Selbständige Wahrnehmung fremder Interessen von gewisser wirtschaftlicher Bedeutung
kein schutzwürdiger Absender (Bestätigungsschreiben)
Handelskauf
(1) jeder KV
(2) an dem mind. ein Kaufmann beteiligt
(3) über Waren / Wertpapiere
(4) dient betrieblichem Zweck
- -> Anwendung Vorschriften d. Kaufs, Handelskaufs und Handelsgeschäfts
Bestimmungskauf
§375
Kauf einer beweglichen Sache, bei dem Käufer nähere Bestimmung über Form, Maß etc. zustehen
–> Käufer ist verpflichtet zur Bestimmung
Vermutung Zugehörigkeit HG
Dass RG dem betrieblichen Zweck dient = widerlegbare Vermutung §344(1))
Komission
§675 BGB entgeltliche Geschäftsbesorgung
Kommissionär
§383
(Ver)Kauft im eigenen Namen Waren / Wertpapiere gewerbsmäßig für Rechnung eines Anderen
Rügeobgliegenheit bei erkennbaren Mängeln
§377 (1) Unverzüglich
Rügeobgliegenheit bei erkennbaren Mängeln
§377 (3) unverzüglich nach Entdeckung
Legaldefinition von unverzüglich
§121 (1) S. 1: ohne schuldhaftes Zögern
Vorrangige Rechte bei Schlechtleistung
§437 Nr. 1 BGB i.V.m. §439 BGB
Nachrangige Rechte bei Schlechtleistung (+Vors.)
nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist:
Sachmängel
Gefahrenübergang
§446 BGB: Grundsätzlich mit Übergabe der Sache
Beweislast Sachmangel
Grundsätzlich Beweislast beim käufer
Beweislast Verbauchsgüterkauf
Beweislastumkehr §476 BGB erst 6 Monate nach Gefahrenübergang vorher: Verkäufer
Bestimmungskauf - Käufer im Verzug : Möglichkeiten