Kriterien von Wahlen
gleich, geheim, frei, unmittelbar, allgemein
Gewaltenteilung
um Machtmissbrauch zu verhindern und gegenseitige Kontrolle zu ermöglichen (Rechtsstaatlichkeit)
Arten des Rechts
Wirtschaftssysteme
Marktwirtschaft
- Gesellschaft besitzt alles
- Preise durch Nachfrage geregelt
- Wettbewerb
- Verkäufer bekommen Gewinne
- Geld kommt von privaten Banken
Planwirtschaft
- einer Person gehört alles
- Preise vorgegeben
- Staat bekommt Gewinne
- Geld kommt vom Staat (Banken verstaatlicht)
Soziale Marktwirtschaft -> Wirtschaftsordnung in Deutschland
- Ausbeutung durch Mindestlohn verhindert
- Staat legt Rahmenbedingungen für Markt fest (zB durch GG, Eigentums- und Wettbewerbsrecht, Sozialordnung)
- Staat greift nur ein, wenn es nötig ist
- Markt vs. Staat
- Sozialordnung: alle Menschen erhalten lebenswürdige Lebensbedingungen (auch Arbeitslose, Kranke, Alte) -> Prinzip des sozialen Ausgleichs; gesichert durch Sozialversicherungen
- Preisabsprachen/ Kartellbildung nicht möglich (Wettbewerbsbeschränkung)
- Fürsorgepflicht des Staates (Zugang zu Schulwesen, Prozesskostenhilfe, Jugendhilfe, Sozialhilfe)
Sozialversicherungen
Versicherungen finanziert durch Steuern
Grundsicherung (Hartz IV)
Finanzielle Mittel des Staates
Vorsorge
- Krankenv.
- Pflegev.
- Rentenv.
- Unfallv.
- Arbeitslosenv.
Entschädigung
- Soldaten
- Kriegsopfer
- Kriminalopfer
- SED-Opfer (polit. Gefangene)
Fürsorge/ Förderung
- Kindergeld
- Elterngeld
- Wohngeld
- Ausbildungsförderung
- Jugendhilfe
Sicherung
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV)
- Sozialhilfe
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Unfallversicherung
Arbeitslosenversicherung
um Leben aufrecht zu erhalten ohne Einkommensquelle
Arbeitslosengeld I
richtet sich nach Beschäftigungsdauer —> halbe Dauer der Beschäftigung wird bezahlt, danach ALG II
Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Sicherung des Existenzminimums, wenn arbeitsfähig
Regelbedarf 449€; Mehrbedarf bei Kindern; zusätzliche Unterstützung durch Wohngeld (Strom/ Heizung)
Sozialhilfe
Sicherung im Alter, wenn nicht mehr arbeitsfähig
“Rentenaufstockung“; Regelbedarf und Mehrbedarf
Zivilrecht
Verträge zwischen Bürgern
-> 14-tägiges Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen (zB Internet)
Geschäftsfähigkeit
für beschränkt Geschäftsfähige gilt Taschengeldparagraph: Schließen vorteilhafter Verträge möglich
Delegation
nur möglich, wenn Tätigkeit delegationsfähig ist
Staatsprinzipien
Grundrechte
Staatsgewalten sind an Grundrechte gebunden
Unterschied zwischen Menschen- und Bürgerrechten
- Menschenrechte (für alle): zB Menschenwürde, freie Entfaltung der Persönlichkeit, Gleichheit vor Gesetz
- Bürgerrechte (nur für Deutsche): zB Versammlungsfreiheit, Berufsfreiheit
Grundrechte für Rechtssprechung
- vor Gesetz sind alle gleich
- jede Person darf Gericht anrufen
- eine Tat darf nur einmal bestraft werden
- gibt keine Todesstrafe
Gerichte
Krankenhausträger
Krankenhaus: für Krankenbehandlung und Geburtshilfe, mit ständiger ärztlicher Leitung, Personal ist jederzeit verfügbar, Pat. werden untergebracht und verpflegt
Träger:
- öffentlich-rechtliche Vereinigung: öffentliches Krankenhaus, Lehr- und Ausbildungsauftrag —> zB Uniklinik Erlangen
- Kirche, Wohlfahrtsverbände, private Stiftungen: freigemeinnütziges Krankenhaus, Versorgungsauftrag, Lehr- und Ausbildungsauftrag —> zB Diakonien, Waldkrankenhaus
- Ärzte, Arztgruppen, Kapitalgesellschaften: privates Krankenhaus, Gewinnerzielung —> zB Erler Klinik
Betriebe
Ökonomische Prinzipien
Versorgungsstufen in Bayern
Finanzierung
Sozialversicherung
Sozialversicherungssystem: Pflichtversicherungen, um Bürger vor finanzieller Notlage zu schützen und sozialen Frieden zu sichern
—> gesetzliche Krankenkasse geregelt im SGB V
Solidarprinzip: „alle für einen und einer für alle“ —> alle zahlen Beiträge, davon werden gestzliche Leistungen im Krankheitsfall übernommen
Individualprinzip: für Privatversicherte, Beitrag abhängig von persönlichem Risiko und Leistungsspektrum, Gesundheitszustand, Einkommen und Beruf —> im Krankheitsfall werden nur vertragl. Leistungen gezahlt
Beitragsbemessungsgrenze: Menschen, die mehr als der Durchschnitt verdienen, zahlen nur bis zu bestimmter Einkommenshöhe mehr Steuern, alles darüber wird nicht versteuert
Versicherungsgrenze: für Privatversicherte, um Abwanderung in Private Krankenversicherung zu verhindern —> liegt über Beitragsbemessungsgrenze
Reformen im Gesundheitswesen