Verfassungsstaat
Staatsgewalt
“die alleinige, umfassende u prinzipiell unbegrenzte Herrschaftsmacht des Staates innerhalb seines Staatsgebiets u über das Staatsvolk”
Rechtsmerkmale eines Staatsgebiets
Rechtsmerkmale des Staatsvolks
EU
geteilte Souveränität
Verfassung der BRD
Rechtsstaatsprinzip
Die 5 Verfassungsprinzipien
Was sind GR
subj Rechte des Einzelnen gegen den Staat
Funktion der Verfassung
Was ist eine Verfassung?
- stabilisierender u aktualisierungsbedürftiger Verhaltensentwurf unter Idee des Richtigen
Kompetenzen einer Verfassung
Ewigkeitsklausel
“pouvoir constituant” (verfassungsgebende Gewalt)
= Volk ist Inhaber der verfassungsgebenden Gewalt (=Souverän)
- Art. 146 GG
pouvoir constitué
durch das Volk erlassene Verfassung
Abänderung der Verfassung
3 Anforderungen an eine Verfassungsänderung gem Art. 79
In formeller Hinsicht:
- nur durch ein Gesetz, das den Wortlaut des GG ausdrücklich ändert od ergänzt (Textänderungsgebot)
- ein Gesetz, welches das GG ändert, bedarf der Zustimmung von 2/3 der Mitglieder des Bundestages
In materieller Hinsicht:
- eine Änderung des GG, durch welche die Gliederung des Bundes der Länder, die grds Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung od die in Art.1 u Art.20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig
Normenhierarchie gem Art. 20 III
2. alle anderen nat Normen
Volkssouveräntiät
Deutscher iSd GG
- Art. 116 I 1.Fall
Rechte u Pflichten von Deutschen
- Rechte zB Bürgerrechte, akt u pass Wahlrecht
Demokratieprinzip
Repräsentative Demokratie