Unterscheidung ÖRecht u Zivilrecht
ÖRecht:
Zivilrecht:
- Rechtsnormen die keinen Hoheitsträger als Zuordnungssubjekt voraussetzen u daher für jedermann gültig
Schema: Rechtmäßigkeitskontrolle staatl Handelns
I. Kompetenz - Verbands-/ Organkompetenz II. Beachtung der Verfahrens- u Formvorschriften III. Beachtung der mat Vorgaben - GR, Staatszielbestimmungen
Die 5 obersten Bundesorgane
Grds der Wahl des Bundestages
Wahlsystem
“Erststimme”
“Zweitstimme”
Rechte des einzelnen Abgeordneten
Untersuchungsausschüsse Art.44
Voraussetzungen eines Untersuchungsausschusses
Abstimmungen des Bundestages
Funktionen des Bundestages
Rechtsstellung von Fraktionen Art. 53a II
= rechtsfähige Vereinigung von Abgeordneten des Bundestages