Welche Veränderung des BV Auswirkung auf Gewinnermittlung bei § 4 (3)-Rechung?
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Durchbrechung des Zuflussprinzips bei § 4 (3)-Rechnung - Bsp. (8)
Durchbrechung Abflussprinzip bei § 4 (3)-Rechung
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nicht der abgeflossen Bruttobetrag ist die BA:
§ 3 (4) S. 4
Folge § 4 (3) S. 4
Durchbrechung Zufluss-/Abflusprinzip
AK/HK erst erfasst als
BE mit Zufluss Verkaufserlös
BA mit Entnahme
Was keine BE bei 4/3-Rechnung
BA Einlage von Wirtschaftsgütern des abnutzbaren AV bei § 4 (3)-Rechnung
§ 6 (1) Nr. 5 EStG
§§ 1 % Regelung Privatnutzung Kfz BV
Fahrten Wohnung-1. Tätigkeit

Besonders bei 4 (3) bzw. 4 (4) Gewinnermittlung zu beachten
§ 11 EStG Zu-/Abflussprinzip
§ 7 EStG Vorschriften AfA
Grundsatz des gleichen Totalgewinns (im Vergleich mit Gewinnermittlung nach § 4 (1) EStG)
§ 16 (1) Nr. 1 EStG Besonderheit BV enthält Anteile an einer Kapitalgesellschaft
§ 34 (1) EStG „Fünftel-Regelung“
§ 34 (3) EStG 56% vom Ø-Steuersatz
§ 3 Nr. 40 b EStG - Gewinne aus der Veräußerung/Entnahme eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft: Teileinkünfteverfahren nur zu 60% besteuert (= 40% steuerfrei)
5%-Klausel des § 8b (5) KStG
5 % der Ausschüttung = nicht abzugsfähige BA
⇒ im Ergebnis sind damit nur 95 % steuerfrei
HB-Gewinn ./. 100% Ausschüttung + 5 % Ausschüttung