USt. igL
USt igL
USt ig sonst. Leistung
USt ig sonst. Leistung
mit Hinweis § 14a (5) UStG
USt Beförderungsleistung
USt Beförderungsleistung
§ 3 (9) UStG Beförderungsleistung (sonst. Leistung)
bei B2B: Ort der Leistung bei Empfänger gem. § 3a (2) UStG
Empfägner ig:
nicht steuerbar gem. § 1 (1) S.1 UStG
USt bei Messegeschäft Drittland
USt bei Messegeschäft Drittland
Ust bei Lieferung an Tochter von ig/Dl im Inland
Ust bei Lieferung an Tochter von ig/Dl im Inland
Lieferung § 3 (1) UStG
Ort der Leistung: wo Lieferung beginnt § 3 (6) UStG
Steuerbar im Inland § 1 (1) S. 1 UStG
Steuerpflicht/-befreiung:
keine igL nach § 4 Nr. 1b iVm § 6a (1) UStG
da physisch Inland nicht verlassen und nicht in Gemeinschaftsgebiet gelangt
BMG § 10 (1) S. 2 UStG
USt, USt-Betrag § 12 (/1) UStG
Entstehung § 13 (1) UstG
Ermittlung zu Versteuerndes Einkkommen Kst.
Ermittlung zu Versteuerndes Einkkommen Körperschaft
= Rückstellung/Kst
Ermittlung zu Versteuerndes Einkkommen Kst. - KURZ
Ermittlung zu Versteuerndes Einkkommen Kst. - KURZ
Gewinn/Verlust lt. StB
+/- Korrekturen § 60 (2) EStDV
= St.Bilanzgewinn
+ Aufwendungen, die nicht mindern dürfen (Hinzurechnung)
- Erträge, die nicht erhöhen dürfen (Abzug)
= steuerlicher Gewinn (Einkommen vor Spendenabzug)
_* KSt. 15 %_
- Vorausszahlungen
= Rückstellung/Kst.
LSt Steuerschuldner
LSt Steuerschuldner
Steuerschuldner: AN §§ 38 (2), 38a (1) S. 2 EstG
Einbehalt und Abführen: AG §§ 38 (3), 39b und 41a EStG
AG haftet nicht für Einbehalt und Abführung § 42d EStG
pauschale Lohnversteuerung
pauschale Lohnversteuerung
§ 40 EstG
§ 40a EStG
§ 40b EStG
nicht Pauschal. LSt.: Einkommenpasuschal. gem.
§ 37a EstG Sachprämien
zusätzlch prüfen § 37b EstG Sachzuwendungen
steuerfreie Lohnbestandteile
steuerfreie Lohnbestandteile
private Pkw-Nutzung LSt.
private Pkw-Nutzung LSt.
Geldwertvorteil = Einnahme: steuerpflichtig 8 (1) EStG, § 19 (1) Nr. 1 EstG
1%-Methode
Kauf von AG mit Rabatt LSt
Kauf von AG mit Rabatt LSt
Geldwertvorteil = Einnahme: steuerpflichtig 8 (3) EStG
Aufmerksamkeiten LSt.
Aufmerksamkeiten LSt.
LStR 19.6 (1) S. 1,2
Kindergartenbeiträge LSt.
Kindergartenbeiträge LSt.
Arbeitslohn aber st.frei § 3 N. 33 EStG
Sachbezüge nach § 8 (1), (2) EStG
Sachbezüge nach § 8 (1), (2) EStG
vorauss. keine Aufmerksamkeit nach LStR 19.6 (1)
Sachbezug = Geldwertevorteil § 8 (1) EStG
bewertet zu ortsüblichen Endpreis
§ 8 (2) EstG Freigrenze 44 EUR
wenn Sachbezug nach § 8 (1) EStG
bei Überschreitung voll stpfl. als sonst. Bezug
Pauschverst. prüfen:
Pauschverst. § 40 (2) EstG - nein
Pauschverst. 37b EstG bei Sachbezug = 30%
also entweder Pausch. oder voll auf Arbeitslohn
verbilligte Überlassung Wohnung durch AG Lst.
verbilligte Überlassung Wohnung durch AG Lst.
= Geldwertevorteil § 8 (1) EStG
außer Ansatz soweit mind. 2/3 (in %) der ortsüblichen Miete
Begriff Geldwertevorteil gem. § 8 (1) EStG
Begriff Geldwertevorteil gem. § 8 (1) EStG
Einnahme, die im Rahmen nicht selbständiger Arbeit zufließt
Betriebskantine
Betriebskantine
Mahlzeit in Betriebskantine = Geldwertevorteil § 8 (1) S. 1 EStG, § 19EStG
AG stellt Mahlzeiten für AN
Mahlzeit bei notwendigen Überstunden
Mahlzeit bei notwendigen Überstunden
= kein Geldwertevorteil , wenn
Getränke für AN
Getränke für AN
Aufmerksamkeit LStR 19.6 (2), kein GWV
lohnsteuerlich nicht relevant
Essen mit Geschäftspartner
Essen mit Geschäftspartner
aus geschäftlichem Anlass_:_
Verpflegungsmehraufwand
Verpflegungsmehraufwand
§ 9 (4a) Nr. 3 EstG st.frei.
darüber hinaus: Pauschbest. 25 % § 40 (2) Nr. 4 EStG
bis max. 100% VMA
was darüber hinaus: Einnahme gem. § 8 (1) EStG
laufender Arbeitslohn - Zufluss
Laufender Arbeitslohn - Zufluss
§ 38a (1) S. 2 EStG Zeitraum zuzurechnen für den gezahlt (Zufluss unerheblich )
LStR 39b.2 (1) S.1
sonstiger Bezug - Zufluss
sonstiger Bezug - Zufluss
§ 38a (1) zugeflossen, wenn geleistet