Schema: §253 Erpressung
I. Objektiver Tatbestand:
a) einfaches Nötigungsmittel: Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel
b) Nötigungserfolg: Handlung/ Duldung/ Unterlassung
c) Vermögensverfügung (+/-)
d) Vermögensnachteil
II. Subjektiver Tatbestand:
a) Vorsatz
b) Bereicherungsabsicht
aa) Ziel der Bereicherung
bb) Rechtswidrigkeit der Bereicherung
cc) Stoffgleichheit
dd) Vorsatz
Schema: Räub Erpressung §§253, 255
Prüfungsschema: Raub §249
Schema: §263 I Betrug
I. Objektiver Tatbestand
a) Täuschungshandlung
b) Irrtum des Getäuschten
c) Vermögensverfügung
d) Vermögensschaden
II. Subjektiver Tatbestand
a) Vorsatz bzgl des obj. Tatbestandes
b) Absicht rechtswidriger Bereicherung
aa) Absicht (dolus directus 1. Grades) bzgl. der erstrebten Bereicherung
bb) Rechtswidrigkeit der Bereicherung
cc) Stoffgleichheit
dd) Vorsatz bzgl. Rechtswidrigkeit der Bereicherung und Stoffgleichheit
Schema §263a Computerbetrug
b. Ergebnis: Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs (Irrtum)
c) kausaler Vermögensschaden
Schema: Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
Schema §243 I
IV. Strafzumessung
Prozessbetrug §263 I zulasten eines Dritten
= Richter wird von einer Partei getäuscht u trifft als Folge eine vermögensnachteilige Verfügung zulasten der gegnerischen Partei
= Näheverhältnis folgt aus hoheitl Stellung des Richters u seiner Entscheidungsbefugnis über Vermögen der Partei
I. obj TB
II. subj TB
1. Vorsatz
2. rw Bereicherungsabsicht
= RWK wenn kein begründeter Anspr auf erstrebten Verm.vorteil gegeben ist
Schema: Untreue §266 I
I. TB
b. Treuebruchsuntreue Alt.2
a. Wahrnehmung fremder Verm.interessen als vertragl HLP
b. Verpflichtete hat gew Bewegungsfreiheit/ Selbständigkeit
§239a Erpresserischer Menschenraub
= immer nach §249/ 253,255 prüfen!
I. Obj TB
II. Subj TB
1. Vorsatz
2. Absicht der Begehung einer Erpressung §253
/ Ausnutzung der Sorge um das Wohl des Opfers beim Opfer selbst/ bei einem Dritten
= ggf inzidente Prüfung von §253
ACHTUNG: grds 3-Personen-Verhältnis
soweit 2-Personen-Verhältnis: 2-aktiges Geschehen
§316a: räuberischer Angriff auf Kraftfahrer