Sind § 80 V VwGO Beschlüsse vorläufig vollstreckbar?
Nein. kA warum
Welche Rechtmittel sind gegen Maßnahmen der Zwangsvollstreckung statthaft?
gem. § 18 VwVG dieselbe wei gegen den zu vollstreckenden VA
Was ist die Folge, wenn eine gem. § 67 VwGO nicht zur Vertretung vor dem VG berechtigte Person Prozesshandlungen vornimmt? Welche Frage beleibt davon unberührt?
gem. § 67 III VwGO sind die Handlungen wirksam. Nur Handlung nach Zurückweisugn der Person sind unwirksam.
unberührt bleibt die Frage der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Wird das Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten zugerechnet?
JA gem. § 173 VwGO iVm § 85 II ZPO