GoA Flashcards

(14 cards)

1
Q

Vorausseztungen der GoA, §677 ff.

A
  1. Fremdes Geschäftführung
  2. Fremdgeschäftsführungswille
  3. Ohne Auftrag
  4. Im Interesse und Im willen des Geschäftsherrn
  5. Rechtsfolgen
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2
Q
  1. Fremdes Geschäft
A
  • objektiv fremd: wenn es nach seinem Inhalt nach einem fremden Interessen- oder Pflichtenkreis eines anderen eingreift (zB Bezahlung fremder Rechnung)
  • objektiv Neutral: wird erst durch die Willensrichtung des Geschäftsführers ein fremdes Geschäft (subjektiv fremd) - zb Ankauf einer Sache

–> ein Objektive eigenes oder objektiv neutrales Geschäft kann keine Geschäftsanmaßung nach §687 II begründen

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3
Q

Fremdgeschäftführungswillen

A

= der Wille das jeweilige Geschäft nicht in seinem eigenen Wille sondern im Interesse des Geschäftsherrn

  • bei objektiv fremden = vermutet
  • bei objektiv neutralen = muss positiv vorgelegt werden ( innere Wille ist außreichend)

wenn nicht: gewöhnliche Führung eigener Geschäften

bei objektiv fremden Geschäften –> irrtümliche Eigengeschäftsführung

  • nach hM wenigstens bedingter Vorsatz hinsichtlich der Fremdheit des Geschäfts nötig
  • grds. auch durch Eventualvorsatz möglich: wenn die Fremdgeschäftsführung billigend in Kauf genommen wird
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4
Q

Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung

A

§677 = jede Tätigkeit im Rechtskreis eines anderen sie sie rein tatsächlich oder rechtsgeschäftlicher Natur

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5
Q

Rechtsfolgen: Allgemeine

A
  • Rechtsgrund i.S.v. §812 I Alt. 1 für Leistungen im Rahmen der Geschäftsführung
  • Schadensersatz §§280 I, 241 II, 249 ff.

(keine Haftung gem. §276 wenn die Geschäftsführung die Abwehr einer drohenden Gefahr des Geschäftsherrn bezweckt)

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6
Q

Berechtigte GoA: Ansprüche des Geschäftsführer

A
  • Aufwendungsersatz, §§683 S. 1, 670
    (weiten Aufwendungsbegriff: auch Schäden durch bewusste Aufopferung eigener Rechtsgüter.
    Auch Anlehnung an §110 HGB: auch die Tätigkeit die der Geschäftsführer normalerweise gegen Entgelt bringt - Rechtgedanken des §1835 II)

Ausgeschlossen nach §685: Schenkungsabsicht

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7
Q

Berechtigte GoA: Ansprüche des Geschäftsherrn

A

Herausgabe des durch die Geschäftsführung Erlangen: §§ 681 II, 667

Schadensersatzanspruch bei Pflichtverletzung: § 677 (Beachte § 680: Notgeschäftsführung und §682: Minderjährige)

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8
Q

Unberechtigten Goa: Ansprüche des Geschäftsherrn

A
  • Schadensersatz, §678

Geschäftsherr Ansprüche nach §§823 ff, 812 ff

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9
Q

Unberechtigten GoA: Ansprüche des Geschäftsführers

A

Herausgabe, §684 s. 1, 818

  • nach hM ein Rechtsfolgenverweis sodass die Prüfung des §812. Auch §823 ff

§§817 und 814 Anwendung

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10
Q

Begriffsbestimmung

A

Geschäftsführer - wer unaufgefordert in fremder Rechtssphäre

Geschäftsherr: die Person in deren Rechtssphäre die Geschäfte geführt werden

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11
Q

Übernahmeverschulden, § 678 BGB

A
  • Übernahme des Geschäfts gegen den wahren oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn
  • Erkennenmüssen = Wenigstens fahrlässige Unkenntnis hinsichtlich des entgegenstehenden wahren oder mutmaßlichen Willens des Geschäftsherrn (+)
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12
Q

objektiv fremdes Geschäft

A

Nutzung fremden Eigentums

Def: ein Geschäft das dem Geschäftsherrn zugeweisen ist, dessen Besorgung daher in den Rechts- und Interessenkreis eines anderen eingreift

für GoA ist ein objektiv fremdes oder objektiv auch-fremdes Geschäft

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13
Q

Übernahmeverschulden, §678

A

Erkennenmüssen = wenigstens Fahrlässig Unkenntnis hinsichtlich entgegenstehenden wahren / mutmaßlichen Wille des Geschäftsherrn

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14
Q

Auf wass wird bei Übrnahme d. Geschafts im Interesse des Geschäftsherrn abgestellt

A

wird auf mutmaßliche Wille abgestellt

= Wille den der Geschäftsherr bi objektive Beeurteilung aller Umstände z.Z der Geschäftsübernahme geäußert haben würde

–> Tilgung einer einredefreien Schuld ist für Schuldner grds. vorteilhaft und daher interessegemäß

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