3 mögliche Ansprüche auf Erlösherausgabe
= disgorgement of profits
1. §285
2. GoA, §667, 681
2. §816
Erlösherausgabe, §667, 681
Gem. §681, 667: ist der Geschäftsführer dem Geschäftsherren ggü verpflichtet alles was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt herauszugeben
§823, 848 I
gem. §848 haftet derjenige der zur Rückgabe einer dliktisch entzogenen Sache verpflichtet ist, aber auch für den zufälligen Untergnag
§812 I 1 Fall 2:
Was ist eine Verfügung
= jedes Rechtsgeschäft das auf ein bestehendes Recht einwirkt
Beachte: Besitzübertragung ist kein Rechtsgeschäft aber Realakt
LMU
Erlösherausgabe: §816 1: B) Wirksamkeit der Verfügung
§185 II 1 Var. 1
Beachte: Genehmigung ist Zug um Zug gegen Herausgabe des Erteilten zu Verlangen
Was ist immer Nachdem ein Werkunternehmerpfandrecht verneint (kein GGE Möglich) zu prüfen
(P1): Vindikationslage zZp der Verwendungen (da zZ der Verwendungen durch Werkvertrag RzB hatte)
(P2): ob Werkunternehmer auch Verwender ist
(-) fgw
§812 I 1 Alt. 3
(3) Auf Kosten des Bereicherungsgläubiger
hM: Zuweisungstheorie: Verletzung des Zuweisungsgehalt eines fremdes Rechts
Unwirksamkeit des Scheingeschäfts
§117 BGB