Welche Arten von GrdstRechten gibt es?
Grds. Buchrechte!
GrundbuchberichtigungsAsp Vss
! EBV möglich!
GrundstR Verfügung
VÜ: wie bei MobSachR Vss
§ 878 Überwindung der NB Vss
Grds. Rechtsänderung tritt nur ein, wenn Verfügender Rechtsinhaber ist.
GB-Eintragung (damit auch Rechtserwerb) kann dauern, daher Schutz des § 878 BGB
1. Abgabe bindender WE
- §§ 873 II, 875 II
2. durch Berechtigten
- P: bei Nichtberechtigtem
3. Verf.Beschr. nach Antrag
- Antrag auf GB-Änderung, danach tritt VerfBeschr. ein
Rechtsfolge
- bei fehlender Eintragung -> Vfg. wirksam, Schutz des Erwerbers bezweckt gerade § 878
Überwindung der Nichtberechtigung § 892 BGB Vss
- öffentl. Gl. des GB
PROBLEM: wann müssen Vss des § 892 vorliegen?
Wann müssen Vss 892 BGB vorliegen, damit gutgl. Erwerb stattfinden kann?
Grds. zur Zeit der PERFEKTIONIERUNG des Rechtswerwerb
VORMERKUNG
Rechtsnatur
wie geht sie unter?
UNTERGANG Vormerkung
Ersterwerb der Vormerkung Vss, PROBLEME
Zweiterwerb der Vormerkung
Da VormerkungVss ein zu sichernder Asp
PROBLEME bei Zweiterwerb der VM
b) hM: § 892 analog
- Gesamtcharakter ist eher rechtsgeschäftl., daher gutgl. Erwerb möglich, wenn:
aa) GB in Ansehung der VM unrichtig
bb) Veräußerer legitimiert
cc) VerkehrsRG
Wie wirkt VM?