Bürgschaft, § 765 BGB
Wie sind Rechtsverhältnisse ausgestaltet?
Kreditsicherung im 3 Pers-Verhältnis
Verhältnis Gl-Bürge
Verhältnis B-Schuldner
Schema § 765 I BGB
I. Entstehen der B-Verpflichtung
1. Zustandekommen B-Vertrag
- Auslegung, ob B gewollt, AT-Probleme bzgl. Wirksamkeit
2. schriftliche Erteilung B-Erklärung, § 766 S.1 BGB
- essentalia negotii: Verbürgungswille, Gl/Sch Hauptschuld
- schriftlich! kein Telefax ausreichend!
§ 766 S.3 Heilung bei Erfüllung
3. Bestehen/Fälligkeit der Hauptforderung
II. Erlöschen d. B-Verpflichtung
1. Erlöschen der Hauptforderung
- Bürgschaft = streng akzessorisch
2. Isoliertes Erlöschen d. B
- Anfechtung/Erfüllung + 776,777
III: Bürgschaft durchsetzbar?
1. Einreden d. Sch -> 768 stehen auch Bürgen zu
2. Einreden aus B-Verhältnis
- AT+ 770-773 (Vorausklage, Anfechtbarkeit/Aufrechnung)
IV. RF
- gesamter Umfang der Hauptschuld und evtil Prozesskosten, § 767 II BGB
Welche Sicherungsmöglichkeiten gibt es?
Formularbürschaften PROBLEME
RF: Teilunwirksamkeit der Klausel
- 306 I BGB
Sittenwidrigkeit bei Bürgschaften
- welche Mögl.?
RECHTSFOLGE: Grds. Nichtigkeit, ABER Falls sinnvoll teilbar -> 139 BGB
Asp. des Bürgen aus der Bürgschaft
Ausgleich bei mehreren Sicherungsgebern?
PROBLEM
Da gesetzl. Übergang angeordnet wird, wäre eigentlich Priorität entscheidend, wer Sicherungsrechte erwirbt -> Wettlauf der Sicherungsgeber, ist abzulehnen
Sonderformen der Bürgschaft
PfandR, 1204 ff BGB
Entstehung?
Beteiligte?
rechtsgeschäftl. PfandR-Erwerb
SCHEMA
Gutgl. Ersterwerb von vertragl.(!) PfandR SCHEMA
Gutgl. Erwerb des Vorrangs bei PfandR
Gutgläubiger Zweiterwerb des vertragl. PfandR möglich?
PfandR entsteht bei Bestellung nicht, angeblich gesicherte Forderung wird abgetreten -> PfandR bei Zweiterwerber entstanden?
hM: kein gutgl. Zweiterwerb möglich, da Besitzübertragung kein Teil des rechtgeschäftl. Erwerbsvorgangs ist, lässt Besitz kein Rechtsschein zu
Gutgläubiger Erwerb von GESETZLICHEN Pfandrechten?
(+) bei Besitzpfandrechten, nicht bei besitzlosen PfandR
WerkunternehmerpfandR auch bei nicht dem Besteller gehörenden Sachen?
hM: kein gutgl. Erwerb:
- Unternehmer ist durch EBV geschützt
- er kann sich auch vertragl. PfandR bestellen lassen
- 932, 1207 regelt rechtsgeschäftl., nicht gesetzl. gutl. Erwerb, sodass dies nicht für 647 BGB passt
Verwertung des PfandR?
Nach Wahl des Gl.
Hypothek, 1113 I BGB
sichert eine auf Geld gerichtete Forderung
RG Ersterwerb der Hypothek Schema
RG Zweiterwerb der Hypothek SCHEMA