Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung Überblick

Bilanzkontinuität
zeitpunktbezogene Verknüpfung (Bilanzidentität)
zeitraumbezogene Verknüpfung (Bilanzkontinuität)
Bilanzwahrheit
materielle Richtigkeit
Vollständigkeit
Übereinstimmung des Rechenwerks mit den tatsächlichen Gegebenheiten
Willkürfreiheit
Einhaltung gesetzlicher Bewertungsvorschriften
objektiv nachprüfbare Angaben
Bilanzklarheit
formelle Richtigkeit
klare und übersichtliche Gestaltung von Bilanz und Erfolgsrechnung (und Buchhaltung)
Gliederung:
Bewertung: Einzelbewertung, Saldierungsverbot
Richtigkeit
keine unklare Darstellung von Bilanzposten und Bilanzwerten keine Bilanzverschleierung
Bilanzvollständigkeit
Bilanzvorsicht
Unternehmer darf sich nicht reicher machen als er ist.
Gläubigerschutz, Kapitalerhaltung, Selbstinformation
Realisationsprinzip
nicht realisierte Gewinne dürfen nicht ausgewiesen werden Niederstwertprinzip der Aktiva-Bewertung Anschaffungswertprinzip
Imparitätsprinzip
nicht realisierte Verluste, die abschätzbar sind, sind auszuweisen Höchstwertprinzip der Passiva-Bewertung Wertaufhellungsprinzip
Prinzip der Abgrenzung
sachliche Komponente
zeitliche Komponente
Going-Concern Prinzip
Prämisse: Fortführung des Unternehmens
Teilwert
Generalnorm
fair presentation: Vermögens- und Ertragslage
fair presentation: Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
Inventurverfahren
Anlagevermögen
nicht abnutzbares AVM

abnutzbares AVM

Einteilung des Umlaufvermögens

Bewertung des UVM
Anschaffungs-/ Herstellungskosten

Grundlagen der Bewertung
Wertaufholung
Zuschreibung = Rückgängigmachung „außerplanm.“ Abschreibungen

Maßgeblichkeit UN- / Steuerbilanz
für die steuerliche Gewinnermittlung sind grundsätzlich die unternehmensrechtl. Vorschriften maßgeblich, außer steuerl. Vorschriften sehen zwingend abweichende Regelungen vor

Umgekehrte Maßgeblichkeit
Abhängigkeit der Unternehmensbilanz von der ge- wünschten Ausgestaltung der Steuerbilanz (vor allem für die Inanspruchnahme von bestimmten Steuerbegünstigungen)
Überleitung Unternehmens- / Steuerbilanz
unternehmensrechtlicher Aufwand > steuerlicher Aufwand +
unternehmensrechtlicher Ertrag < steuerlicher Ertrag +
unternehmensrechtlicher Aufwand < steuerlicher Aufwand -
unternehmensrechtlicher Ertrag > steuerlicher Ertrag -

Anlagenverrechnung - Überblick

Basiswerte für die Wertansätze

Anschaffungskosten
alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Gegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Gegenstand einzeln zugeordnet werden können
z. B. Rabatte, Skonti
* Anschaffungsnebenkosten
z. B. Zölle, Frachten
* Kosten der Herstellung der Betriebsbereitschaft
z. B. Fundamentierung, Anlaufkosten
Achtung! Skonto gilt nicht als Finanzierungskosten!!!!
Herstellungskosten
alle jene Aufwendungen, die durch die Herstellung des Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder durch eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen (§ 203 Abs 3 UGB).