Widerrufserklärung
Widerrufsfrist
Vrss. Widerrufsrecht
1) Anwendbarkeit
2) genereller Anwendungsbereich gem. § 312 I BGB
3) situativer Anwendungsbereich, z. B. § 312b oder § 312c BGB
4) kein Ausschluss, § 312g II, III BGB
genereller Anwendungsbereich § 312 I BGB
Fernabsatzvertrag gem. § 312c I BGB
§ 312c I BGB: Muss Fernabsatzsystem nur den Vertragsschluss selbst oder auch die Vertragsdurchführung erfassen?
auch Vertragsdurchführung (+) andernfalls steht pers. Leistungserbringung im Vordergrund → Schutzzweck greift nicht ein nur Vertragsschluss (+) Wortlaut § 312c I BGB a. E. (+) Verbraucherschutz = Zweck der Norm
Erlöschen des Widerrufsrechts gem. § 356 IV BGB: Dienstleistung
rechtsvernichtende Einwendungen ↔︎ rechtshindernde Einwendungen
rechtshindernd: lassen Anspruch gar nicht erst entstehen
rechtsvernichtend: lassen Anspruch erlöschen
§ 310 III BGB: Entgeltlichkeit
Entgeltlich ist eine Leistung die mit einer anderen kausal, konditional oder synallagmatisch verknüpft ist
Schutzzweck § 312b BGB (AGV)
Schutz vor geschäftlicher Überrumpelung oder psychischem Verkaufsdruck
→ Geschäftsraum muss hinreichend deutlich als Ort erkennbar sein, der dazu bestimmt ist, dass dort Geschäfte angebahnt und abgeschlossen werden und der Verbraucher sich bewusst an diesen Ort begeben hat → an einem solchen Ort kann Verbraucher nicht dadurch überrumpelt werden, dass jmd. unerwartet an ihn herantritt und Geschäfte abzuschließen versucht
P: Widerruf durch Vertreter ohne VM → auf wen ist abzustellen bzgl. Verbrauchereigenschaft?
Vertreter ohne VM = Verbraucher
Vertretener = Unternehmer
e. A.: auf die Person abzustellen, die letztlich gebunden ist
(+) Verbraucherschutz
h. M.: Vertretener
(+) § 179 BGB schützt Vertrauen des Vertragspartners in die VM, deren Fehlen darf daher zu keiner Schlechterstellung des Unternehmers führen
(+) Vertreter ohne VM übt gerade kein eigenes Widerrufsrecht aus, sondern leitet dieses vom Vertretenen ab → wo diesem keines zustünde, kann es Vertreter nicht zu Gute kommen
(+) Vertreter ohne VM nicht schutzwürdig: wusste, dass Vertretener Unternehmer ist → nicht als Verbraucher schutzwürdig