Aufbauschema
Unmittelbarkeitszusammenhang
(P) ob für den tatspez. Gefahrenzusammenhang noch weitere Restriktionen zu verlangen sind
(1) auch dann § 227, wenn sich der TOd gat nicht aus der Gefährlichkeit der Verletzung, sondern einer vorhersehbaren Anfälligkeit des Opfers entwickelt hat
- > vorhersehbares Pflichtverhalten Dritter, Fluchtverhalten des Opfers, Vorschädigung des Opfers
(2) verlangt, dass Todesfolge aus Umständen herrühren muss, die obj. bereits bei der Vornahme der KVhandlung vorlagen und diese zu einer lebensgefährlichen gemacht haben
(3) Todesfolge muss sich aus Letalität des Verletzungserfolgs entwickelt haben
§ 222 Aufbauschema
I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Erfolgseintritt 2. Kausalität 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt b) Voraussehbarkeit des Erfolges 4. Objektive Zurechnung des Erfolges a) Schutzzweck der Norm was im Pflichtwidrigkeitszusammenhang zu berücksichtigen ist, richtet sich nach dem Schutzzweck b) Pflichtwidrigkeitszusammenhang c) Eigenverantwortlichkeitsprinzip II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 1. Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung 2. potentielles Unrechtsbewusstsein IV. Persönl. Strafausschließungsgründe und/oder Strafaufhebungsgründe