Aufbauschema
Nr. 1:
a) Tatobjekt: echte Urkunde/technische Aufzeichnung, die dem Täter nicht/ nicht ausschließlich gehört
b) Tathandlungen: Vernichten/Beschädigen/ Zerstören
Nr. 2:
a) Tatobjekt: echte beweiserhebliche gespeicherte/übermittelte Date, über die der Täter nicht/ nicht ausschließlich verfügt
b) Tathandlungen: Löschen/Unterdrücken/Unbrauchbarmachen/Verändern
Nr. 3:
unwichtig :)
Tatobjekte
Tathandlungen
vernichtet: wenn ihr Inhalt völlig beseitigt wird
beschädigt: wenn daran Veränderungen vorgenommen worden sind, die den Wert als Beweismittel beeinträchtigen
unterdrückt: wenn der Berechtigte an der Benutzung als Urkunde gehindert wird
Nachteilszufügungsabsicht