Prüfungsschema von Gleichheitsrechten:
Eigentum:
Beruf:
Sozialstaatsprinzip:
Verpflichtung des Staates zur Herstellung von “Sozialer Gerechtigkeit” und “Sozialer Sicherheit”.
Soziale Gerechtigkeit:
Bürger erhält die Leistungen für eine angemessene wirtschaftliche und kulturelle Existenz.
Soziale Sicherheit:
Schaffung von Einrichtungen und Leistungen zur Gewährleistung der “Sozialen Gerechtigkeit”.
Rechtsstaatsprinzip:
Gebühr:
Steuer:
Beitrag:
2. Entscheidend ist die Möglichkeit der Inanspruchnahme, nicht die tatsächliche Inanspruchnahme.
Sonderabgabe:
Eingriff:
Kraft Natur der Sache:
Der Gegenstand kann begriffsnotwendig nur durch den Bund geregelt werden und es muss damit zwingend eine bestimmte Lösung erforderlich sein.
Annexkompetenz:
Notwendiger und untrennbarer Zusammenhang mit einer geschriebenen Bundeszuständigkeit muss bestehen.
Ausschließliche Zuständigkeit des Bundes:
Grundsätzlich regelt der Bund. Er hat aber die Möglichkeit ausdrücklich die Länder zu ermächtigen ausnahmsweise Gesetze zu erlassen. Art 71
Erforderlichkeit einer bundeseinheitlichen Regelung:
Einschlägige Zielvorgabe kann sonst nicht oder nicht hinlänglich erreicht werden.
Wahrung der Rechtseinheit:
Bedroht, wenn
Erforderlichkeit zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse:
Wahrung der Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse:
Grundrechtsgleiche Rechte:
Rechte des Einzelnen gegen den Staat, die außerhalb des ersten Abschnitts des Grundgesetzes geregelt sind.