Prüfung eines Freiheitsgrundrechts:
Schutzbereich:
2. Sachlicher Schutzbereich
Schrankenloses Grundrecht:
Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt.
Bsp: Versammlungsfreiheit in geschlossenen Räumen Art. 8 GG
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Eingriffs in ein Freiheitsgrundrecht:
Verfassungskonforme Anwendung des Gesetzes:
2. Bei Ermessensentscheidung -> Ermessensprüfung