> Ggf. Aufteilung des Vertrages; ansonsten zu ermitteln, ob Freigiebigkeit gewollt ist
Unentgeltliche Zuwendung unter Ehegatten sind regelmäßig keine Schenkung, sondern den gemeinsam verfolgten Zwecken der Lebensgemeinschaften dienen (sog. “unbenannte Zuwendung”) -> Familienrecht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q
Haftung
A
Risikoordnung maßgeblich dadurch beeinflusst, dass der Beschenkte seinerseits kein Vermögen aufwenden muss (ähnlich etwa bei der Leihe)
§§ 523, 524: für Sach- und Rechtsmängel nur eingeschränkte Haftung des Schenkers
§ 522: der Schenker schuldet keine Verzugszinsen
§ 521: Schenker haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (vgl. § 599)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q
Begrenzter Bindungswille
A
§ 519: Einrede des Notbedarfs
§ 528: Rückforderung wegen Verarmung - Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht
§ 530: Widerruf wegen groben Undanks - Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht