Was prüft man als aller ersten der Anfechtung?
Zulässigkeit der Anfechtung
Verwendung der begriff “Rücktritt”
Auslegung des Gesagten nach §§ 133, 157 BGB
Teil nichtigkeit h.M
ähnlich zu behandeln wie falsa demonstratio
Arg.: Parteiwille und Privatautonomie
Nur der Teil nichtig, den die Parteien nicht übereinstimmend wollten
Arg.: für den Rest kein Willensmangel, das haben die Parteien ja übereinstimmend gewollt
Wann ist eine teinichtigkeit möglich ?
Nur dann, wenn das RG teilbar ist (§ 139 BGB)
139 BGB Gesamtnichtigkeitslage
-> wenn die Parteien den wirksamen Teil nicht ohne den nichtigen Teil vorgenommen hätten
Schadensersatz §
§122 Abs.1
§122 Abs.1
Schadensersatz §