§ 985 BGB
Herausgabeanspruch
Herausgabeanspruch §
§ 985 BGB
§ 107
Einwilligung der gesetzlichen Vertreters
Einwilligung der gesetzlichen Vertreters §
§107
§108
Vertragsschluss ohne Enwilligung
Vertragsschluss ohne Enwilligung §
§108
§110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln §
§110
§986
Einwendungen des Besitzers
Einwendungen des Besitzers
§986