objektives Element der WE
menschliches Handeln, das auf Rechtsbindungs- & Geschäftswillen schließen lässt und die essentialia negotii enthält
Auslegung nach obj. Empfängerhorizont, §§ 133, 157
WE sind so auszulegen, wie ein objektiver Dritter in der Position des Erklärungsempfängers diese nach Treu und Glauben und unter Rücksicht auf die Verkehrssitte verstehen darf