Sog. Unterverbriefung def
wie muss eine Grundstückskaufvertrag geschlossen werden ?
§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB =notarielle Beurkundung notwendig
§ 125 S. 1 BGB
Formnichtigkeit
Formnichtigkeit §
§ 125 S. 1 BGB
§ 134 BGB
erstoß gegen gesetzl. Verbot
erstoß gegen gesetzl. Verbot §
§134
§ 138 Abs. 1 BGB
Sittenwidrigkeit
Sittenwidrigkeit §
§ 138 Abs. 1 BGB
Sittenwirdrigkeit def
Verstoß gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“
Wann kann man der ! 138 abs 1 anwenden
Greift immer dann, wenn eine Handlung bzw. ein Rechtsgeschäft nicht kodifiziert, d.h. gesetzlich geregelt ist