Schweigen als WE ?
Grundregel :
Schweigen hat im Rechtsverkehr keine Bedeutung
Schweigen als WE ?
Ausnahme
Gesetzliche Bestimmung (z.B. § 362 Abs. 1 HGB)
parteiliche Vereinbarung im Vorfeld
§242
leistung nach Treu und Glauben
Objektivem Empfangers Horizont
leistung nach Treu und Glauben
Objektivem Empfangers Horizont
§242
§ 157
bgb
Wirksamenwerden Der WE
§130
§130
Wirksamenwerden Der WE